RS Vwgh 1989/9/19 89/14/0183

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Veröffentlicht am 19.09.1989
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Index

Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §299
BAO §303 Abs4

Rechtssatz

Bei der Wiederaufnahme handelt es sich um ein von den Aufsichtsmaßnahmen gem § 299 BAO völlig verschiedenes und gesondertes Rechtsinstitut. Zwischen beiden Rechtsinstituten bestehen auch keine Wechselbeziehungen in dem Sinne, daß das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anwendung des einen die Anwendbarkeit des anderen ausschlösse.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140183.X01

Im RIS seit

02.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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