RS Vwgh 1988/9/13 87/14/0159

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.09.1988
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs4;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1989, 111;

Rechtssatz

Die Wiederaufnahme des Verfahrens auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen bietet die Möglichkeit, bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen; sie dient aber nicht dazu, bloß Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung eines offengelegten Sachverhaltes zu beseitigen (Hinweis Stoll, BAO-Handbuch, S 724).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140159.X02

Im RIS seit

26.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten