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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1989, 111;Rechtssatz
Die Wiederaufnahme des Verfahrens auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen bietet die Möglichkeit, bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen; sie dient aber nicht dazu, bloß Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung eines offengelegten Sachverhaltes zu beseitigen (Hinweis Stoll, BAO-Handbuch, S 724).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140159.X02Im RIS seit
26.11.2001Zuletzt aktualisiert am
07.11.2012