RS Vwgh 1988/6/28 88/14/0113

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Veröffentlicht am 28.06.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs4 impl;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989, 95;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0382/74 B 20. Mai 1974 RS 4

Stammrechtssatz

Ist eine bescheidmäßige Entscheidung nicht ergangen, dann ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens nicht zulässig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988140113.X01

Im RIS seit

28.06.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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