Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: § 303 Abs 4 BAO räumt der Partei ein subjektives Recht auf Wiederaufnahme des Verfahrens nicht ein (Hinweis E 22.10.1980, 695/80, E 22.9.1983, 83/15/0112). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987160003.X06 Im RIS seit 19.05.1988 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1988/15,16 S. 257;
Rechtssatz: Der Vorwurf des Abgabepflichtigen, das Finanzamt hätte den Sachverhalt durch weitere Erhebungen aufklären müssen, schlägt nicht durch, wenn der Abgabepflichtige selbst durch sein Verhalten die durch Wiederaufnahme zu beseitigende unrichtige Abgabenfestsetzung veranl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1988/15,16 S. 257;
Rechtssatz: Stellt eine Betriebsprüfung eine neue Tatsache fest, so kann im Hinblick auf diese Festellung eine Wiederaufnahme des Verfahrens auch für ein von der Betriebsprüfung nicht umfaßtes Jahr erfolgen. Entscheidend ist nämlich, daß Tatsachen neu hervorkommen, nicht aber, ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1988/15,16 S. 257;
Rechtssatz: Eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens ist selbst dann nicht ausgeschlossen, wenn das Finanzamt schuldhaft eine Klärung des Sachverhaltes unterließ. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987140074.X06 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1988/15,16 S. 257;
Rechtssatz: Wenn sich herausstellt, daß Verlustzuweisungen an Kommanditisten mit negativem Kapitalkonto keine Haftungserklärungen der Kommanditisten zugrundeliegen, kommt eine neue Tatsache hervor. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1... mehr lesen...
Mit Datum 17. Mai 1985 ergingen an den Beschwerdeführer, der unter anderem selbst verfaßte Bücher vertrieb, Bescheide, mit denen hinsichtlich der Einkommensteuer für 1977, 1978 und 1979 das Verfahren gemäß § 303 Abs. 4 BAO wieder aufgenommen und mit denen die Einkommensteuer für 1977, 1978 und 1979 (neu) festgesetzt wurde, weiters ein gemäß § 296 BAO geänderter Bescheid, mit dem die Gewerbesteuer für 1978 festgesetzt wurde, und dann noch ein Bescheid, mit dem das Verfahren hinsichtli... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §190;BAO §198;BAO §243;BAO §245 Abs1;BAO §245 Abs2;BAO §250 Abs1;BAO §303 Abs4;BAO §307 Abs1;BAO §93;
Rechtssatz: Ein unbegründeter oder mangelhaft begründeter Bescheid ist anfechtbar und erwächst ohne Anfechtung (Berufung) in Rechtskraft, es sei denn, der Lauf der Berufungsfrist wird durch einen Antrag iSd § 245 Abs 2 BAO oder § 245 Abs 3 BAO gehemmt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §190;BAO §198;BAO §303 Abs4;BAO §307 Abs1;BAO §93;
Rechtssatz: Kommen die einzelnen Absprüche aus dem Inhalt der mit Bescheid überschriebenen Erledigung klar zum Ausdruck, so kann die zusammenfassende Bezeichnung der einzelnen Absprüche als "Bescheid" auch nicht als mißverständlich angesehen werden. European Case Law Identifier... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §190;BAO §198;BAO §303 Abs4;BAO §307 Abs1;BAO §93;
Rechtssatz: Die Bezeichnung mehrerer bescheidmäßiger Absprüche (zB über die Wiederaufnahme des Verfahrens und über Sachenteignungen) unter der einheitlichen Bezeichnung "Bescheid" (sogenannter "Sammelbescheid") ist zulässig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §190;BAO §198;BAO §243;BAO §303 Abs4;BAO §307 Abs1;BAO §93;
Rechtssatz: Die einzelnen Absprüche kommen aus einer mit "Bescheid" überschriebenen Erledigung insbesondere dann klar zum Ausdruck, wenn für jeden einzelnen Abspruch eine eigene Rechtsmittelbelehrung erteilt wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §303 Abs4; Beachte Besprechung in:
JBl 1988/10, S 359;
Rechtssatz: Ein mangelhaftes Verfahren der Finanzverwaltung kann die positive Ermessensentscheidung betreffend eine Wiederaufnahme "im Lichte der Ermessenswidrigkeit (§ 20 BAO) erscheinen lassen". Auch das mögliche Mißverhältnis zwischen Bedeutung des Wiederaufnahmegrundes ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §303 Abs4; Beachte Besprechung in:
JBl 1988/10, S 359;
Rechtssatz: Nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rspr ist es für die amtswegige Wiederaufnahme unmaßgeblich, ob die neuen Tatsachen im Erstverfahren verschuldet oder unverschuldet nicht berücksichtigt worden sind. Das bedeutet, daß auch ein behördliches Verschulden ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren67 Versorgungsrecht
Norm: AVG §45 Abs1 impl; AVG §69 Abs1 impl; AVG §69 Abs3 impl; BAO §167 Abs1; BAO §303 Abs1; BAO §303 Abs4; KOVG 1957 §18 Abs1; KOVG 1957 §19; KOVG 1957 §20; AVG § 45 heute AVG § 45 gültig ab 01.02.1991 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist seit einer als Wehrmachtsangehöriger erlittenen Verwundung Kriegsblinder. Das Landesinvalidenamt erkannte ihm deshalb 1950 ab Beginn dieses Jahres eine Minderung der Erwerbsfähigkeit nach dem KOVG von 100 v.H., die Grundrente, die Pflegezulage der Stufe III als Blindenzulage sowie die Führhundzulage zu. In Stattgebung seiner Berufung wurde dem Beschwerdeführer von der Schiedskommission beim Landesinvalidenamt im Jahre 1952 ab Beginn des Jahres 1950 die Blinde... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Bedeutung der Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkungen einer Wiederaufnahme iZm der Ermessensübung gem § 20, § 303 Abs 4 BAO. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987140126.X06 Im RIS seit 10.11.1987 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren67 Versorgungsrecht
Norm: AVG §45 Abs1 impl;AVG §45 Abs2 impl;AVG §69 Abs1 impl;AVG §69 Abs3 impl;BAO §167 Abs1;BAO §167 Abs2;BAO §303 Abs1;BAO §303 Abs4;KOVG 1957 §20;
Rechtssatz: Ob eine Blindenführzulage auch tatsächlich (hier: von Amts wegen) dem Gesetz entsprechend gewährt ist, ist eine Tatsachenfrage, die betreffende Tatsache ist ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Ein behördliches Verschulden an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen bzw Beweismittel im Abgabenverfahren erster Instanz - etwa durch Unterlassung entsprechender Ermittlungen - schließt die Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen nicht aus (Hinweis E 24.11.1972, 1921/70). European Case La... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Die Wiederaufnahme eines mit Bescheid abgeschlossenen Verfahrens ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Abgabenbehörde in dem wiederzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, daß sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wiederaufzunehmenden Verfahren erlas... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erklärte in den Streitjahren 1974 bis 1978 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (und zwar betreffend den Reitstall S sowie das Unternehmen A) und aus Vermietung und Verpachtung; im Jahre 1976 auch Einkünfte aus Kapitalvermögen. Im Zuge einer im Jahre 1980 durchgeführten, u.a. die Einkommensteuer der Beschwerdeführerin für die Streitjahre umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer, soweit dies für das nunmehrige verwaltungsgerichtliche Verfahren von Bedeu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Soll eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens iSd § 303 Abs 4 BAO auf Grund einer abgabenbehördlichen Prüfung zulässig sein, dann muß aktenmäßig erkennbar sein, daß dem Finanzamt nachträglich Tatumstände zugänglich gemacht wurden, von denen es nicht schon Kenntnis gehabt hat. Eine nachträglich andersgeartete rechtliche Beur... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Bloß zu vermutende Tatsachen stellen keine der Behörde schon bekannten Tatsachen iSd § 303 Abs 4 BAO dar (Hinweis E 15.12.1983, 82/15/0166). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986160130.X01 Im RIS seit 02.04.1987 Zuletzt aktualisi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Es kommt nicht darauf an, ob die Tatsachen gerade jener Abteilung der Behörde, die ein Verfahren wieder aufnehmen will, bereits früher bekannt war (Hinweis E 29.3.1965, 1335/64, VwSlg 3250 F/1965). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986160130.X02 Im RIS seit... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §20;BAO §303 Abs4;BAO §93 Abs3 lita;B-VG Art130 Abs2;GrEStG 1955 §18 Abs1;
Rechtssatz: Wird in Abgabenbescheiden, die an die Eigentümer eines Grundstückes ergangen sind und mit denen das FA das Verfahren zur Festsetzung der GrESt von Amts wegen wiederaufgenommmen sowie den ursprünglichen Steuerb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1987/10, 115; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/14/0089 E 13. Mai 1986 VwSlg 6117 F/1986 RS 2 Stammrechtssatz Zumindest der Inhalt des angefochtenen Bescheides muß erkennen lassen, daß die belangte Behörde auch über die Frage der Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ent... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1987/10, 115; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0087 E 18. September 1985 VwSlg 6025 F/1985 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Frage, ob relevante Tatsachen oder Beweismittel iSd § 303 Abs 4 BAO "neu hervorgekommen" sind, kommt es auf den Wissensstand der Behörde im Zeitpunkt der Erlassung des Bes... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Es stellt keinen wesentlichen Begründungsmangel dar, wenn die Behörde die Zweckmäßigkeit der verfügten Wiederaufnahme mit dem Hinweis auf das Interesse einer gleichmäßigen Besteuerung begründet, aber keine Ausführungen zur Frage der Billigkeit trifft. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §303 Abs4;GrEStG 1955 §18 Abs1;
Rechtssatz: Haben die Bf im Zuge der von ihnen erstatteten Abgabenerklärung gemäß § 18 GrEStG eine unrichtige Kaufpreissumme angegeben, kann ihnen ein berechtigtes Interesse an der Wahrung der Rechtskraft des Abgabenbescheides nicht zugebilligt werden. European Case Law Identi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer eines in der Vergangenheit als Mietwohngrundstück bewerteten Gebäudes. Für die Jahre 1975 bis 1981 erklärte er folgende Verluste aus der Vermietung dieses Gebäudes: 1975 - S 8.885,-- 1976 - S 29.832,-- 1977 - S 24.722,-- 1978 - S 25.490,-- 1979 - S 25.598,-- 1980 - S 29.683,-- 1981 - S 26.239,-- Im Zuge einer Betriebsprüfung für die genannten Jahre stellte der Prüfer fest, daß das Gebäude eine Nutzfläche von insgesamt zirka 100 m2 aufweist und ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1987/8, 91; FJ 1987/6, 110;
Rechtssatz: Eine mangelhafte Ermittlung des für die Abgabenerhebung maßgebenden Sachverhaltes durch die Abgabenbehörde steht grundsätzlich einer amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens nicht entgegen. European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1987/8, 91; FJ 1987/6, 110;
Rechtssatz: Das Argument, nachgeforderte Beträge seien in gutem Glauben bereits verausgabt worden, steht in keinem Zusammenhang mit der Abgabenfestsetzung und ist daher nicht geeignet, die Unbilligkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens darzutun. ... mehr lesen...