RS Vwgh 1988/3/15 87/14/0073

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Veröffentlicht am 15.03.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §190;
BAO §198;
BAO §303 Abs4;
BAO §307 Abs1;
BAO §93;

Rechtssatz

Kommen die einzelnen Absprüche aus dem Inhalt der mit Bescheid überschriebenen Erledigung klar zum Ausdruck, so kann die zusammenfassende Bezeichnung der einzelnen Absprüche als "Bescheid" auch nicht als mißverständlich angesehen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140073.X02

Im RIS seit

15.03.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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