Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1988/15,16 S. 257;Rechtssatz
Eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens ist selbst dann nicht ausgeschlossen, wenn das Finanzamt schuldhaft eine Klärung des Sachverhaltes unterließ.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140074.X06Im RIS seit
19.04.1988