RS Vwgh 1987/4/2 86/16/0130

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Veröffentlicht am 02.04.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs4;

Rechtssatz

Es kommt nicht darauf an, ob die Tatsachen gerade jener Abteilung der Behörde, die ein Verfahren wieder aufnehmen will, bereits früher bekannt war (Hinweis E 29.3.1965, 1335/64, VwSlg 3250 F/1965).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986160130.X02

Im RIS seit

02.04.1987

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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