RS Vwgh 1987/10/5 85/15/0372

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Veröffentlicht am 05.10.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs4;

Rechtssatz

Ein behördliches Verschulden an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen bzw Beweismittel im Abgabenverfahren erster Instanz - etwa durch Unterlassung entsprechender Ermittlungen - schließt die Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen nicht aus (Hinweis E 24.11.1972, 1921/70).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985150372.X02

Im RIS seit

05.10.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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