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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Rechtssatz
Ein behördliches Verschulden an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen bzw Beweismittel im Abgabenverfahren erster Instanz - etwa durch Unterlassung entsprechender Ermittlungen - schließt die Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen nicht aus (Hinweis E 24.11.1972, 1921/70).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985150372.X02Im RIS seit
05.10.1987