RS Vwgh 1986/10/16 85/16/0102

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Veröffentlicht am 16.10.1986
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §303 Abs4;
GrEStG 1955 §18 Abs1;

Rechtssatz

Haben die Bf im Zuge der von ihnen erstatteten Abgabenerklärung gemäß § 18 GrEStG eine unrichtige Kaufpreissumme angegeben, kann ihnen ein berechtigtes Interesse an der Wahrung der Rechtskraft des Abgabenbescheides nicht zugebilligt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985160102.X04

Im RIS seit

16.10.1986

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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