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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1987/10, 115;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/13/0087 E 18. September 1985 VwSlg 6025 F/1985 RS 1Stammrechtssatz
Bei der Frage, ob relevante Tatsachen oder Beweismittel iSd § 303 Abs 4 BAO "neu hervorgekommen" sind, kommt es auf den Wissensstand der Behörde im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides an, mit welchem jenes Verfahren abgeschlossen wurde, welches wiederaufgenommen werden soll. Zum Wissensstand des Finanzamtes zählt auch, was im Rahmen einer Betriebsprüfung durch dieses Finanzamt an Tatsachen und Beweismitteln hervorgekommen ist (Hinweis E 17.10.1984, 84/13/0054 in der gleichen Rechtssache).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985130071.X01Im RIS seit
22.10.1986