RS Vwgh 1986/10/22 85/13/0071

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Veröffentlicht am 22.10.1986
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs4;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1987/10, 115;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/13/0087 E 18. September 1985 VwSlg 6025 F/1985 RS 1

Stammrechtssatz

Bei der Frage, ob relevante Tatsachen oder Beweismittel iSd § 303 Abs 4 BAO "neu hervorgekommen" sind, kommt es auf den Wissensstand der Behörde im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides an, mit welchem jenes Verfahren abgeschlossen wurde, welches wiederaufgenommen werden soll. Zum Wissensstand des Finanzamtes zählt auch, was im Rahmen einer Betriebsprüfung durch dieses Finanzamt an Tatsachen und Beweismitteln hervorgekommen ist (Hinweis E 17.10.1984, 84/13/0054 in der gleichen Rechtssache).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985130071.X01

Im RIS seit

22.10.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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