RS Vwgh 1975/4/22 1213/73

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Veröffentlicht am 22.04.1975
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Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs4
  1. BAO § 303 heute
  2. BAO § 303 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013
  3. BAO § 303 gültig von 26.06.2002 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2002
  4. BAO § 303 gültig von 15.07.1999 bis 25.06.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 106/1999
  5. BAO § 303 gültig von 19.04.1980 bis 14.07.1999 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Beachte


Besprechung in:
ÖStZ 1988/3, S 27;
Abgegangen hievon ohne verstärkten Senat (demonstrative Auflistung):
83/13/0056 E 27.02.1985 VwSlg 5972 F/1985 RS 2
(RIS: abwh)

Rechtssatz

Hinsichtlich der in der Beschwerde gerügten Wiederaufnahme des Verfahrens berief sich der angefochtene Bescheid zu Recht auf das hg E vom 16.9.1966, 773/66, wonach ua auch der durch die Beurteilung eines mehrjährigen Betriebsergebnisses gewonnene zusammenfassende Überblick iZm der Frage, ob ein Gewinnbetrieb oder Liebhaberei vorliegen, ein neu hervorgekommenes Beweismittel darstellt, welches die amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO rechtfertigt.Hinsichtlich der in der Beschwerde gerügten Wiederaufnahme des Verfahrens berief sich der angefochtene Bescheid zu Recht auf das hg E vom 16.9.1966, 773/66, wonach ua auch der durch die Beurteilung eines mehrjährigen Betriebsergebnisses gewonnene zusammenfassende Überblick iZm der Frage, ob ein Gewinnbetrieb oder Liebhaberei vorliegen, ein neu hervorgekommenes Beweismittel darstellt, welches die amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß Paragraph 303, Absatz 4, BAO rechtfertigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1975:1973001213.X04

Im RIS seit

21.12.2021

Zuletzt aktualisiert am

21.12.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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