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AbgabenverfahrenNorm
BAO §303 Abs4Beachte
Rechtssatz
Hinsichtlich der in der Beschwerde gerügten Wiederaufnahme des Verfahrens berief sich der angefochtene Bescheid zu Recht auf das hg E vom 16.9.1966, 773/66, wonach ua auch der durch die Beurteilung eines mehrjährigen Betriebsergebnisses gewonnene zusammenfassende Überblick iZm der Frage, ob ein Gewinnbetrieb oder Liebhaberei vorliegen, ein neu hervorgekommenes Beweismittel darstellt, welches die amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO rechtfertigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1973001213.X04Im RIS seit
21.12.2021Zuletzt aktualisiert am
21.12.2021