RS Vwgh 1986/9/4 86/16/0080

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Veröffentlicht am 04.09.1986
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs4;

Rechtssatz

Eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist auch dann zulässig, wenn eine Tatsache für die Abgabebehörden erstmals neu hervorgekommen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986160080.X01

Im RIS seit

04.09.1986

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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