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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Rechtssatz
Eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist auch dann zulässig, wenn eine Tatsache für die Abgabebehörden erstmals neu hervorgekommen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986160080.X01Im RIS seit
04.09.1986Zuletzt aktualisiert am
12.09.2009