RS Vwgh 1984/10/17 84/13/0054

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Veröffentlicht am 17.10.1984
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Index

Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs4

Rechtssatz

Zur Klaglosstellung, ob eine amtswegige Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs 4 BAO dem Gesetz gemäß verfügt worden ist, hat die Behörde die zeitliche Abfolge des Bekanntwerdens der maßgebenden Tatsachen und Beweismittel zu erheben und in der Begründung ihres Bescheides kontrollierbar darzustellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1984130054.X01

Im RIS seit

08.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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