Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250; BAO §275; BAO § 250 heute BAO § 250 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 250 gültig von 19.04.1980 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §275; BAO § 275 heute BAO § 275 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 275 gültig von 26.06.2002 bis 25.03.2009 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 20/2009 ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien als Präses der Rechtsanwaltsprüfungskommission wurde der Beschwerdeführer (im Einvernehmen mit der Rechtsanwaltskammer Wien) zur Rechtsanwaltsprüfung zugelassen; u. a. wurde in diesem Bescheid für das Prüfungsfach Verwaltungsrecht als besonderes Rechtsgebiet "Gewerberecht" genannt. Im Februar 2006 überwies der Beschwerdeführer an das Oberlandesgericht Wien die Prüfungsgebühr von EUR 631,--. Die schriftliche Prüfungsarbeit des B... mehr lesen...
Index: 27/02 Notare27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO;GEG §6;GEG §7;GEG §9;Prüfungsgeb Rechtsanwälte und Notare 2003 §3 Abs3;
Rechtssatz: So wie für das Verfahren nach den §§ 6, 7 und 9 GEG 1962 sind auch für das auf Grund eines Antrages auf Rückzahlung von Gebühren durchzuführende Verfahren weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sonder... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde ausgesprochen, dass die Berufung des Beschwerdeführers gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 18. Februar 2005 betreffend Einkommen- und Umsatzsteuer 2001 als zurückgenommen gelte. Der Beschwerdeführer, der als Betriebsberater den Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988 ermittle, habe am 21. November 2002 die Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärung für 2001 eingereicht. Darin seien die Umsätze mit S 82.000,-- ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250;BAO §275;
Rechtssatz: Die Rechtmäßigkeit eines Zurücknahmebescheides setzt einen rechtmäßigen Mängelbehebungsauftrag voraus. Der Zurücknahmebescheid ist nach der Rechtsprechung (vgl. die in Ritz, BAO3, § 275, Tz 20, angeführte hg. Rechtsprechung) rechtswidrig, wenn kein Mangel im Sinn des § 250 BAO vorlag. European C... mehr lesen...
Im angefochtenen Bescheid wird ausgeführt, das Finanzamt habe nach einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung, welche den Zeitraum 1997 bis 2000 umfasst habe, am 4. Mai 2004 Bescheide betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer für die Jahre 1997 bis 2000 und am 29. April 2004 Haftungsbescheide gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988 betreffend Kapitalertragsteuer für die Jahre 1997 bis 2000 erlassen. Gegen diese Bescheide habe die Beschwerdeführerin fristgerecht... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §110;BAO §245 Abs3;BAO §275;VwRallg;
Rechtssatz: Fristverlängerungsbescheide entfalten nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch dann eine rechtsgestaltende Wirkung, wenn sie - beispielsweise wegen Fehlens eines fristgerechten Antrages - rechtswidrig sind (vgl. z.B. die hg. Erkenntnisse vom 8. März ... mehr lesen...
1.1. Das beschwerdegegenständliche Verfahren betrifft den Anspruch der Beschwerdeführerin auf Gewährung von Mutterkuhprämie für das Jahr 2004. Die Beschwerdeführerin hatte zunächst am 19. Jänner 2004 eine elektronische Antragstellung (für 18 Kühe) versucht. Mit Bescheid des Vorstands für den Geschäftsbereich II der AMA vom 23. Februar 2005 wurde die individuelle Höchstgrenze der Beschwerdeführerin bei der Gewährung der Mutterkuhprämie ab 2004 mit Null festgesetzt. Mit Bescheid des Vo... mehr lesen...
Index: E3R E0360570032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: 31999R1254 GMO Rindfleisch;31999R2342 GMO Rindfleisch DV;AMA-Gesetz 1992 §29 Abs1;AVG §13;BAO;MOG 1985 §105 Abs1;TPV 2000;
Rechtssatz: § 105 Abs. 1 MOG 1985, der für die dort genannten Angelegenheiten die Anwendung der BAO durch die Organe der AMA anordnet, bezieht sich lediglich auf Verfahren üb... mehr lesen...
In dem zusammen mit der Beschwerde vorgelegten angefochtenen Bescheid wird ausgeführt, der Beschwerdeführerin sei am 24. Juli 2003 ein Mängelbehebungsauftrag zu ihrer Berufung vom 9. Mai 2001 gegen den Bescheid vom 8. März 2001 betreffend Zurücknahme der Berufung gegen die Feststellungsbescheide vom 17. Oktober 2000 betreffend Einkünfte aus selbständiger Arbeit für die Jahre 1986 bis 1999 übermittelt worden, weil sich die inhaltlichen Ausführungen der Berufung vom 9. Mai 2001 nicht... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §275;BAO §303 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Hatte die Beschwerdeführerin gar keinen Antrag auf "Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die Zurücknahme der Berufung" gestellt, konnte der behördliche Abspruch über die Abweisung eines solchen Antrages ihre Rechtssphäre nicht nachteilig beeinflussen. Sch... mehr lesen...
Nach einer abgabenbehördlichen Prüfung erließ das Finanzamt gegenüber der beschwerdeführenden GmbH einen Bescheid betreffend u. a. die Festsetzung von Kapitalertragsteuer für die Jahre 1994 bis 1996. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin Berufung, und zwar hinsichtlich 1994 wegen der als verdeckt gewerteten Ausschüttungen von S 159.767,99 (Hinweis auf Tz 51c des Bp-Berichtes), und "b) hinsichtlich des restlichen Betrages, weil durch die eingebrachten bzw. einzubrin... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1;BAO §275;BAO §276 Abs1;
Rechtssatz: Der Umstand, dass mit dem Finanzamt eine "Vereinbarung" getroffen worden ist, keine Berufungsvorentscheidung zu erlassen, ist für die Beurteilung, ob eine Berufung den Voraussetzungen des § 250 Abs. 1 BAO entspricht, nicht relevant. Selbst wenn das Finanzamt eine solche Beurteilung vorgenommen haben sollte... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Finanzamtes, mit dem der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 2001 und 2002 gemäß § 85 Abs. 2 BAO als zurückgenommen erklärt wurde, als unbegründet abgewiesen. Mit dem am 29. April 2004 beim Finanzamt eingelangten Schriftsatz vom 28. April 2004 habe der Beschwerdeführer den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens und/oder Wiederein... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §275;BAO §303 Abs1 litb;BAO §303a Abs1 litd;BAO §303a Abs2;
Rechtssatz: Das Neuhervorkommen von Tatsachen oder Beweismitteln führt nur dann zur Wiederaufnahme, wenn diese Tatsachen oder Beweismittel im wiederaufzunehmenden Verfahren ohne Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten. Bei Stellung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfa... mehr lesen...
Aus den Beschwerden und den angefochtenen Bescheiden ergibt sich folgender Sachverhalt: Erstangefochtener Bescheid: Die Beschwerdeführerin brachte gegen einen Bescheid des Finanzamtes vom 15. Dezember 2003 betreffend Abweisung eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) die Berufung vom 22. Dezember 2003 ein. Mit Bescheid vom 27. Februar 2004 erklärte das Finanzamt diese Berufung gemäß § 275 BAO als zurückgenommen, weil die Beschwerdeführerin dem Auftrag, die... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 18. Mai 2005, mit denen festgestellt wurde, dass die Berufung vom 10. Februar 2005 gegen die Umsatz- und Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2000 bis 2002 sowie die Bescheide über die Festsetzung von Umsatzsteuer für 12/2003 und 9/2004 gemäß § 275 BAO als zurückgenommen gilt, als unbegründet abgewiesen. Der Beschwerdeführer habe gegen die mit 7. Jänner 2005 datier... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte in der im Mai 2002 für das Jahr 2000 eingereichten Einkommensteuererklärung Einkünfte aus seinem einzelunternehmerischen Gewerbebetrieb (Tanzschule, hinsichtlich derer er die Gewerbeberechtigung mit 1. Februar 2000 als ruhend gemeldet hat) in folgender Höhe: Laufender Verlust 2000 - 33.412,98 S Veräußerungsgewinn/-verlust 0,00 S Aufgabegewinn 6.050,00 S Steuerliches Ergebnis - 27.362,98 S In Bezug auf den "Veräußerungsgewinn/-verlust" von... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §110 Abs2;BAO §275;
Rechtssatz: Die Frist zur Behebung von Mängeln einer Berufung ist zwar verlängerbar, einem dementsprechenden Antrag kommt jedoch keine fristhemmende Wirkung zu (Hinweis E 22. Dezember 2005, 2002/15/0166). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2006150157.X02 Im RIS ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §110 Abs2;BAO §275;
Rechtssatz: Der Abgabepflichtige kann nicht darauf vertrauen, dass eine bereits gesetzte Frist verlängert wird (Hinweis E 20. Jänner 1993, 92/13/0215). Es ist daher unerheblich, dass das Finanzamt nicht über den Fristverlängerungsantrag entschieden hat, sondern gemäß § 275 BAO vorgegangen ist und zur
Begründung: ausgesprochen hat, d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1;BAO §275;
Rechtssatz: Die Beurteilung durch das Finanzamt, es liege eine mängelfreie Berufung vor bzw die ursprünglich der Berufung anhaftenden Mängel seien behoben worden, vermag den unabhängigen Finanzsenat nicht zu binden. Selbst wenn ein Mängelbehebungsauftrag vom Finanzamt erlassen worden ist, ist die Berufungsbehörde zur Erlassung des ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §275;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/15/0094 E 21. Oktober 1999 RS 3
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH kommt einem Antrag auf Verlängerung der gem § 275 BAO gesetzten Mängelbehebungsfrist keine fristhemmende Wirkung zu (Hinweis E 7. 9.1990, 89/14/0232; E 20.1.1993, 92/13/0215; E 28.2... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1;BAO §275;BAO §85 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/14/0225 E 28. Februar 1995 RS 2 Stammrechtssatz Wird einem berechtigten behördlichen Auftrag zur Mängelbehebung überhaupt nicht, nicht zeitgerecht oder zwar innerhalb der gesetzten Frist aber - gemessen an dem sich an den Vorschriften des § 250 Abs 1 BAO orientierten Mängelbehebungsa... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Linz wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als steuerlich Verantwortlicher des Einzelunternehmens Josef M. gewerbsmäßig unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate November und Dezember 2001 in der Gesamthöhe von EUR 10.210,11 bewirkt und es nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten; hiedu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §275;FinStrG §156 Abs2;
Rechtssatz: Eine Frist ist dann angemessen im Sinne der Mängelbehebungsvorschriften, wenn die Fristbemessung den besonderen Verhältnissen sachgerecht Rechnung trägt und der Berufungswerber in die Lage versetzt wird, dem Auftrag innerhalb der gesetzten Frist ordnungsgemäß nachzukommen (Hinweis - jeweils zu § 275 BAO - E 20. Jänn... mehr lesen...
A. 1. Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde die Wiederaufnahme der mit Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 23. Dezember 1999 abgeschlossenen Verfahren hinsichtlich Umsatzsteuer für die Jahre 1994 und 1995 abgelehnt. Der Berufungsbescheid betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1994 und 1995 war Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Verfahren u.a. 98/15/0178, 98/15/0179, 2000/15/0020. Aus den diesen Verfahren z... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §275;BAO §303 Abs1 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/15/0083 2004/15/0085 2004/15/0084
Rechtssatz: Soweit die Behörde einen Zurücknahmebescheid erlassen hat, ist davon auszugehen, dass ein solcher Bescheid jedenfalls dann rechtwidrig ist, wenn kein Mangel vorlag (Hinweis Ritz, B... mehr lesen...
1. Die mit 9. Februar 2001 datierten Bescheide des Finanzamtes betreffend Einkommensteuer für 1994, 1995, 1996, 1997 und 1998 sowie betreffend Umsatzsteuer der Jahre 1996, 1997 und 1998 wurden dem Beschwerdeführer am 13. Februar 2001 zugestellt. Am 13. März 2001 erhob er gegen diese Bescheide Berufung, "wegen im Rahmen der Betriebsprüfung unangemessen hohen Ausscheidens von Betriebsausgaben hinsichtlich Pajero 3,5 V 6 und unangemessen hohen Ausscheidens von Zinsen, die den tats... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §110 Abs2;BAO §275;BAO §92 Abs1 lita;BAO §97;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde kann die nach § 275 BAO gesetzte Mängelbehebungsfrist verlängern (§ 110 Abs 2 BAO). Der normative Abspruch darüber, dass die gesetzte Frist verlängert wird, ändert die den Steuerpflichtigen treffenden Verpflichtungen und stellt somit einen Bescheid i.S.d. § 92 Abs. 1 lit. a B... mehr lesen...