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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §275;Rechtssatz
§ 275 BAO wurde mit dem AbgVRefG aufgehoben. Zugleich wurde der Anwendungsbereich des § 85 Abs. 2 BAO, der bis dahin auf Formgebrechen beschränkt war, auf inhaltliche Mängel von Eingaben erweitert (vgl. Ritz, BAO4, § 275). Im Ergebnis wurde sohin die Rechtslage betreffend die Behebung von Mängeln der Berufung inhaltlich nicht verändert (vgl. das hg. Erkenntnis vom 7. Juli 2011, 2010/15/0024).Paragraph 275, BAO wurde mit dem AbgVRefG aufgehoben. Zugleich wurde der Anwendungsbereich des Paragraph 85, Absatz 2, BAO, der bis dahin auf Formgebrechen beschränkt war, auf inhaltliche Mängel von Eingaben erweitert vergleiche Ritz, BAO4, Paragraph 275,). Im Ergebnis wurde sohin die Rechtslage betreffend die Behebung von Mängeln der Berufung inhaltlich nicht verändert vergleiche das hg. Erkenntnis vom 7. Juli 2011, 2010/15/0024).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2010150213.X01Im RIS seit
25.07.2013Zuletzt aktualisiert am
20.09.2016