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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §275;Rechtssatz
Dass die Abgabenbehörde den Verbesserungsauftrag irrtümlich auf die zum Zeitpunkt der Erlassung des Verbesserungsauftrages bereits aufgehobene Bestimmung des § 275 BAO (anstatt auf die hier bereits anzuwendende Bestimmung des § 85 Abs. 2 BAO) gestützt hat, begründet keine Rechtswidrigkeit des Mängelbehebungsauftrages.Dass die Abgabenbehörde den Verbesserungsauftrag irrtümlich auf die zum Zeitpunkt der Erlassung des Verbesserungsauftrages bereits aufgehobene Bestimmung des Paragraph 275, BAO (anstatt auf die hier bereits anzuwendende Bestimmung des Paragraph 85, Absatz 2, BAO) gestützt hat, begründet keine Rechtswidrigkeit des Mängelbehebungsauftrages.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010150024.X02Im RIS seit
22.08.2011Zuletzt aktualisiert am
27.02.2015