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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §275;Rechtssatz
Hegt das Finanzamt Zweifel am Inhalt des Antrages oder an der Erklärung, in welchen Punkten ein Bescheid angefochten wird, dann muss es einen Mängelbehebungsauftrag nach § 275 BAO erlassen.Hegt das Finanzamt Zweifel am Inhalt des Antrages oder an der Erklärung, in welchen Punkten ein Bescheid angefochten wird, dann muss es einen Mängelbehebungsauftrag nach Paragraph 275, BAO erlassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2006130099.X02Im RIS seit
27.02.2009Zuletzt aktualisiert am
21.06.2012