Mit "Gebührenbescheid" des Magistrates der Stadt Wien vom 9. Oktober 1961 wurde den Beschwerdeführern für ihre Liegenschaft Wien, H-gasse 40, auf Grund des Hauskehrichtabfuhrgesetzes 1954, LGBl. für Wien Nr. 16, in der Fassung der Novelle LGBl. für Wien Nr. 10/1959, eine Hauskehrichtabfuhrgebühr von jährlich S 104,-- statt der bisherigen Jahresgebühr von S 52,-- wegen Änderung der Zahl der jährlichen Einsammlungen (§ 8 des Gesetzes) von 26 auf 52 vorgeschrieben. Dagegen erhoben die B... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren - Landes- und Gemeindeabgaben32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962
Rechtssatz: Gesetze sind verfassungskonform auszulegen (Hinweis E VfGH Slg 2109, 2264, 2598; E VwGH ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962
Rechtssatz:
Für die Beurteilung der Frage, zu welcher Bewertungsgruppe ein Grunstück gehört ist die Verkehrsauffassung entscheidend.
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Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z5 litb idF 1956/178; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962
Rechtssatz:
Bei der Prüfung der Frage, ob durch den Erwerb landwirtschaftliche oder... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/04 Zolltarifgesetz Präferenzzollgesetz
Norm: BAO §21; BAO §96;ZTG 1958 TNr87.14A Anm1; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962 BAO § 96 heute BA... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/04 Zolltarifgesetz Präferenzzollgesetz
Norm: BAO §21; BAO §96;ZTG 1958 TNr87.14A Anm1; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962 BAO § 96 heute BA... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21;VwRallg; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962
Rechtssatz:
GRS wie 0307/63 E 5. Dezember 1963 RS 1
Schlagworte Auslegung Gese... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962
Rechtssatz:
Die Verwaltungsübung ist keine verbindliche Rechtsquelle.
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962 Beachte y12553;
Rechtssatz: Bei der Auslegung von Gesetzen sind die Gesetzesmaterialien nicht heranzuziehen, wenn der Wortlaut des... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962
Rechtssatz: Die Behörde ist berechtigt, die Befreiungsbestimmung des § 7 Abs 1 Z 2 KVStG 1934 einschränkend auszulegen, zumal Privilegien - und S... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: BAO §21;GebG 1957 §33 TP18 Abs1; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962
Rechtssatz: Das Gebührengesetz ist ein formales Gesetz, das im § 33 Geb... mehr lesen...
Nach Inhalt der dem Verwaltungsgerichtshofe vorliegenden Verwaltungsakten hatte die Beschwerdeführerin im Jahre 1956 von der Stadtgemeinde B. das Kurhaus in B. samt einer Konzession zum Betriebe des Gast- und Schankgewerbes, deren Trägerin die Stadtgemeinde war, gepachtet. Bald nach Abschluß dieses Pachtvertrages entstanden zwischen der Stadtgemeinde und der Beschwerdeführerin Unstimmigkeiten, die schließlich dazu führten, daß die Stadtgemeinde beim Bezirksgerichte B. gegen die Beschw... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0426/55 E 10. Mai 1957 VwSlg 1647 F/1957 RS 2 Stammrechtssatz Nach der im Abgabenrecht herrschenden wirtschaftlic... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21;EStG 1953 §20 Abs1 Z4; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962
Rechtssatz: Werden bei Bestehen einer Kapitalforderung die Kapitalrückzahlungen auf me... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1957/05/10 0426/55 1 Stammrechtssatz Nach der im Abgabenrecht herrschenden wirtschaftlichen Betra... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962
Rechtssatz: Den Abgabenbehörden obliegt es in steuerlicher Hinsicht einen Vertrag nach seinem wahren wirtschaftlichen Inhalt zu beurteilen. Hiebei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3096/55 E 26. Februar 1958 VwSlg 1786 F/1958 RS 2 Stammrechtssatz Begünstigungsvorschriften sind nicht ausdehnend... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962
Rechtssatz: Begünstigungsvorschriften sind nicht ausdehnend auszulegen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962 Beachte y12544; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1955/03/11 2860/53 2 Stammrechtssatz
Die Verkehrsauffassung hat... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962 Beachte y12548;
Rechtssatz: Nach der im Abgabenrecht herrschenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise dürfen bei der Beurteilung vo... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2860/53 E 11. März 1955 VwSlg 1118 F/1955 RS 2 Stammrechtssatz
Die Verkehrsauffassung hat bei der Beurteilung u... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962 Beachte y12547;
Rechtssatz:
Es geht nicht an, bei der Beurteilung eines Falles sich nur dann an den Wortlaut des Gesetzes zu kla... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21;VwRallg; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962
Rechtssatz: Die Auslegung eines Gesetzes hat in aller Regel von der Annahme auszugehen, daß der Gesetzgeber... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962 Beachte y12545;
Rechtssatz:
Wenn das Abgabenrecht Bezeichnungen des Privatrechts gebraucht, richtet sich die Bedeutung dieser Be... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962
Rechtssatz:
Die Verkehrsauffassung hat bei der Beurteilung umsatzsteuerrechtlicher Vorgänge eine große Bedeutung.
Europ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962 Beachte y12543;
Rechtssatz:
Bei der Auslegung des Begriffes Eigenkapital muß in wirtschaftlicher Betrachtungsweise auf die Betri... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962 Beachte y12542;
Rechtssatz:
Unter der Verkehrsauffassung kann nicht das verstanden werden, was etwa die Erzeuger und Händler aus... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hatte mit Übergabsvertrag vom 18. August 1950 von ihrer Schwester eine Liegenschaft um den Preis von 25.000 S erworben, wobei sich die 67-jährige Übergeberin überdies das Fruchtgenuss- und Bewirtschaftungsrecht an der übergebenen Liegenschaft bis zu ihrem Lebensende ausbedang. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz hat der Beschwerdeführerin von diesem Vertrag die Grunderwerbsteuer, berechnet vom Übergabspreis und dem gemäss § 16 BewG mit dem Ver... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21; BAO §24;GrEStG 1955 §1; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962 BAO § 24 heute BAO § 24 gültig ab 01.01.1962 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21; BAO §24;GrEStG 1955 §1; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962 BAO § 24 heute BAO § 24 gültig ab 01.01.1962 ... mehr lesen...