Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Den Abgabenbehörden obliegt es in steuerlicher Hinsicht einen Vertrag nach seinem wahren wirtschaftlichen Inhalt zu beurteilen. Hiebei ist ein Rechtsverhältnis, wenn es die Merkmale verschiedener Vetragsgruppen enthält, nach den Merkmalen zu beurteilen, die überwiegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1958:1957001453.X01Im RIS seit
25.04.1958Zuletzt aktualisiert am
02.04.2019