RS Vwgh 1958/4/25 1453/57

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Veröffentlicht am 25.04.1958
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Den Abgabenbehörden obliegt es in steuerlicher Hinsicht einen Vertrag nach seinem wahren wirtschaftlichen Inhalt zu beurteilen. Hiebei ist ein Rechtsverhältnis, wenn es die Merkmale verschiedener Vetragsgruppen enthält, nach den Merkmalen zu beurteilen, die überwiegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1958:1957001453.X01

Im RIS seit

25.04.1958

Zuletzt aktualisiert am

02.04.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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