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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y12542;Rechtssatz
Unter der Verkehrsauffassung kann nicht das verstanden werden, was etwa die Erzeuger und Händler aus steuerlichen Gründen als solches angesehen wissen wollen, maßgebend kann vielmehr nur die allgemeine Auffassung, also vor allem die der Verbraucher sein.
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E 16.11.1954, 2028/53 #2 VwSlg 1043 F/1954
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1954:1953002028.X02Im RIS seit
16.11.1954