RS Vwgh 1954/11/16 2028/53

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Veröffentlicht am 16.11.1954
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y12542;

Rechtssatz

Unter der Verkehrsauffassung kann nicht das verstanden werden, was etwa die Erzeuger und Händler aus steuerlichen Gründen als solches angesehen wissen wollen, maßgebend kann vielmehr nur die allgemeine Auffassung, also vor allem die der Verbraucher sein.

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E 16.11.1954, 2028/53 #2 VwSlg 1043 F/1954

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1954:1953002028.X02

Im RIS seit

16.11.1954
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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