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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Werden bei Bestehen einer Kapitalforderung die Kapitalrückzahlungen auf mehrere Jahre verteilt, so müssen - auch wenn Zinsen nicht ausdrücklich vereinbart wurden - bei den Teilzahlungen Zinsen berücksichtigt werden, wenn die näheren Umstände des Falles erkennen lassen, daß die Höhe der Kapitalrückzahlungen derart errechnet worden ist, daß Zinsen stillschweigend in ihnen enthalten sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1960:1958000292.X02Im RIS seit
08.07.1960Zuletzt aktualisiert am
21.11.2016