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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Das Gebührengesetz ist ein formales Gesetz, das im § 33 GebG die Gebührenpflicht von der Beurkundung bestimmter Rechtsgeschäfte abhängig macht.Das Gebührengesetz ist ein formales Gesetz, das im Paragraph 33, GebG die Gebührenpflicht von der Beurkundung bestimmter Rechtsgeschäfte abhängig macht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1961000850.X01Im RIS seit
18.12.1961Zuletzt aktualisiert am
15.06.2015