RS Vwgh 1961/1/9 1516/60

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.01.1961
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0426/55 E 10. Mai 1957 VwSlg 1647 F/1957 RS 2

Stammrechtssatz

Nach der im Abgabenrecht herrschenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise dürfen bei der Beurteilung von Rechtsgeschäften diese nicht aufgespaltete und einheitliche wirtschaftliche Vorgänge nicht in einzelne Bestandteile zerlegt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1961:1960001516.X02

Im RIS seit

09.01.1961

Zuletzt aktualisiert am

06.02.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten