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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0426/55 E 10. Mai 1957 VwSlg 1647 F/1957 RS 2Stammrechtssatz
Nach der im Abgabenrecht herrschenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise dürfen bei der Beurteilung von Rechtsgeschäften diese nicht aufgespaltete und einheitliche wirtschaftliche Vorgänge nicht in einzelne Bestandteile zerlegt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1960001516.X02Im RIS seit
09.01.1961Zuletzt aktualisiert am
06.02.2018