RS Vwgh 1959/9/21 1793/56

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Veröffentlicht am 21.09.1959
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1957/05/10 0426/55 1

Stammrechtssatz

Nach der im Abgabenrecht herrschenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise dürfen bei der Beurteilung von Rechtsgeschäften diese nicht aufgespaltete und einheitliche wirtschaftliche Vorgänge nicht in einzelne Bestandteile zerlegt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1959:1956001793.X01

Im RIS seit

21.09.1959

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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