RS Vwgh 1957/11/8 2837/55

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.11.1957
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y12544;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1955/03/11 2860/53 2

Stammrechtssatz

Die Verkehrsauffassung hat bei der Beurteilung umsatzsteuerrechtlicher Vorgänge eine große Bedeutung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1957:1955002837.X01

Im RIS seit

08.11.1957
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten