1 Gegen das ihm am 12. Oktober 2022 zugestellte Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Kärnten vom 26. September 2022 erhob der Revisionswerber mit E-Mail vom 25. Oktober 2022 mit näherer Begründung: „Einspruch“, der als Revision zu werten ist. 2 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt wer... mehr lesen...
1 Mit Strafverfügung des revisionswerbenden Bürgermeisters der Stadt Graz vom 25. Mai 2020 wurde dem Mitbeteiligten angelastet, er habe am 31. März 2020 um 8:53 Uhr in Graz ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug im Bereich des Vorschriftszeichens „Halten und Parken verboten“ (Abschleppzone) gehalten und dadurch § 24 Abs. 1 lit. a StVO verletzt. Über ihn wurde gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO eine Geldstrafe von € 70,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 2 Tage) verhängt. 2 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art133 Abs4StVO 1960 §24 Abs1 litaVStG §44a Z1VwGG §34 Abs1VwGVG 2014 §38
Rechtssatz: Eine konkrete Behinderung anderer Fahrzeuge durch das unerlaubte Parken stellt kein Tatbestandselement iSd. § 24 Abs. 1 lit. a StVO 1960 dar. Schlagworte "Die als erwi... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis vom 11. Februar 2020 wurde die mitbeteiligte Partei schuldig erachtet, sie habe zu einem näher genannten Zeitpunkt ihr Fahrzeug im Bereich des Verbotszeichens „Halten und Parken verboten“ abgestellt, weshalb über sie eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt wurde. 2 Der von der mitbeteiligten Partei dagegen erhobenen Beschwerde gab das Landesverwaltungsgericht Kärnten (in der Folge: Verwaltungsgericht) mit dem angefochtenen Erkenntnis Folge ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 litaStVO 1960 §54 Abs2StVO 1960 §99 Abs3 litaVStG §5 Abs2VwGG §42 Abs2 Z1VwGVG 2014 §38 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/02/0088 B 23. Mai 2016 RS 2 Stammrechtssatz Nur wenn eine unter einem Verkehrszeichen angebrachte Zusatztafel eine "mehrfache Deutung" zulässt, kann sich der Lenker eines Fa... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. Über den Revisionswerber wurde mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 6. Oktober 2... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurde mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 30. Oktober... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. Über den Revisionswerber wurde mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien vom 30. Juli 2020 wege... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. Über den Revisionswerber wurde mit Strafverfügung der belangten Behörde vor dem Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntis vom 14. Mai 2019 erkannte der Bürgermeister der Landeshauptstadt Linz den Mitbeteiligten der Verwaltungsübertretung nach § 6 Abs. 1 lit. a des Oö. Parkgebührengesetzes schuldig, verhängte über ihn eine Geldstrafe von 55 € (Ersatzfreiheitsstrafe für den Fall deren Uneinbringlichkeit: 44 Stunden) und verpflichtete ihn zu einem Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens von 10 €. 2 Der Mitbeteiligte habe am 28. September 2018 von 16:50 bis 17:07 Uhr an e... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1StVO 1960 §24 Abs3StVO 1960 §25 Abs1StVO 1960 §43StVO 1960 §44 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ro 2020/16/0010 E 17.12.2020Ro 2020/16/0011 E 17.12.2020Ro 2021/16/0001 E 17.03.2021
Rechtssatz: Es trifft die Ansicht zu, eine Verordnung über die Festlegung einer Kurzparkzone dürfe nicht das Parken auf bestimmten Stellen innerhalb der K... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1StVO 1960 §24 Abs3StVO 1960 §25 Abs1 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ro 2020/16/0010 E 17.12.2020Ro 2020/16/0011 E 17.12.2020Ro 2021/16/0001 E 17.03.2021
Rechtssatz: Kurzparkzonen werden nicht durch Stellen, für welche eine weitergehende Verkehrsbeschränkung (etwa nach § 24 Abs. 1 und 3 StVO) gilt, unterbrochen (VwGH 27.4.1995, 92/1... mehr lesen...
Index: 30/02 Finanzausgleich90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: FAG 2017 §17 Abs3 Z5StVO 1960 §24 Abs1StVO 1960 §24 Abs3StVO 1960 §25 Abs1 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ro 2020/16/0010 E 17.12.2020Ro 2020/16/0011 E 17.12.2020Ro 2021/16/0001 E 17.03.2021
Rechtssatz: Der Verordnungsgeber knüpft für die Parkgebührenpflicht an das Sachverhaltselement eines als Kurzparkzone bezeichneten Gebietes... mehr lesen...
Index: 30/02 Finanzausgleich90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: FAG 2017 §17 Abs3 Z5StVO 1960 §24 Abs1 litaStVO 1960 §24 Abs1 litdStVO 1960 §24 Abs3 litbStVO 1960 §25 Abs1 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ro 2020/16/0010 E 17.12.2020Ro 2020/16/0011 E 17.12.2020Ro 2021/16/0001 E 17.03.2021
Rechtssatz: Ein gebührenpflichtiges Abstellen liegt auch dann vor, wenn innerhalb einer gebührenpflichtige... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis wegen einer Übertretung ... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. Über den Revisionswerber wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis wegen Übertretung des § 24 Abs. 1 lit. ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Mur vom 25. Juni 2019 wurden - nach Erhebung eines Einspruches des Revisionswerbers gegen die zuvor erlassene Strafverfügung - über den Revisionswerber wegen der näher konkretisierten Übertretungen 1. des § 24 Abs. 1 lit. a StVO gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO eine Geldstrafe von € 40,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von 18 Stunden), 2. des § 102 Abs. 2 KFG gemäß § 134 Abs. 1 KFG eine Geldstrafe von € 50,-- (Ersatzfreiheitsst... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs2StVO 1960 §2 Abs1 Z26StVO 1960 §2 Abs1 Z27StVO 1960 §24 Abs1 lita Beachte Besprechung in:ZVR 7-8/2020; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/02/0105 E 25. März 1992 RS 5 Stammrechtssatz Hat der Fahrzeuglenker nicht erlaubtermaßen angehalten, sondern verbotenerweise gehalten, so muß auch das Einschalten der Alarmblinkanlage ... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,- - und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurde mit Straferkenntnis der BH Völkermarkt vom 29. März 2018 w... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,- - und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurde mit Straferkenntnis der BH Völkermarkt vom 27. März 2018 w... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,- - und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurde mit Straferkenntnis der BH Völkermarkt vom 27. März 2018 w... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,- - und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurde mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magist... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 25. Jänner 2017 wurde der Mitbeteiligte der Verkürzung der Parkgebühr nach § 2 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 lit. a des Oö. Parkgebührengesetzes sowie §§ 1, 2, 3, 5 und 6 der Parkgebührenverordnung der Landeshauptstadt Linz schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von 40 EUR (Ersatzfreiheitsstrafe 36 Stunden) verhängt. 2 Der Mitbeteiligte habe am Montag, dem 11. Jänner 2016, einen PKW von 17:37 Uhr bis 17:58... mehr lesen...
1 Der Mitbeteiligte stellte am 21. September 2015 einen PKW von 8.19 Uhr bis 8.46 Uhr in einem Bereich ab, für welchen "Halten und Parken verboten - ausgenommen Ladetätigkeit" verordnet und entsprechend kundgemacht war, ohne eine Ladetätigkeit durchzuführen. Der Abstellort befindet sich innerhalb der gebührenpflichtigen Kurzparkzone der Landeshauptstadt Linz, der PKW war ohne gültigen Parkschein abgestellt. 2 Mit Straferkenntnis vom 6. September 2016 wurde dem Mitbeteiligten... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde den Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 30. August 2012 um 8.00 Uhr in I, K-Straße 9, im Bereich des Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten" mit der Zusatztafel "für den 30.08.2012 in der Zeit von 08.00 bis 15.00 Uhr ausgenommen Ladetätigkeit der Spedition K" mit einem dem Kennzeichen nach näher bestimmten Kfz gehalten, ohne eine Ladetätigkeit für die Spedition K durchzuführen. Dadurc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;StGB §6;StVO 1960 §24 Abs1 lita;VStG §5 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Bei der Übertretung des § 24 Abs. 1 lit. a StVO 1960 handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt, so dass es am Besch liegt, den Nachweis dafür zu erbringen, dass er gegen die bezogene Verwaltungsvorschrift ohne sein Ver... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land vom 10. Jänner 2007 wurde P.St. für schuldig befunden, er habe am 12. September 2006 um 11.45 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw an einem näher umschriebenen Ort verbotenerweise auf dem dort befindlichen Radfahrstreifen geparkt, obwohl das Halten und Parken auf Radfahrstreifen verboten sei; er habe dadurch § 24 Abs. 1 lit. k StVO verletzt. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Der dagegen von P.St... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: BodenmarkierungsV 1996 §13 Abs2;BodenmarkierungsV 1996 §13 Abs3;BodenmarkierungsV 1996 §13;BodenmarkierungsV 1996 §20;B-VG Art129a Abs3;B-VG Art18 Abs2;B-VG Art89 Abs1;StVO 1960 §2 Abs1 Z7a;StVO 1960 §24 Abs1 litk;StVO 1960 §43;StVO 1960 §44 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Aus der Definition des "Mehrzweckstreif... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 22. September 2006 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO der Ersatz der Kosten für die am 24. April 2005 um 14.15 Uhr vorgenommene Entfernung und Aufbewahrung des in Wien 22., Raffineriestraße 1, Buszone, vorschriftswidrig und verkehrsbehindernd abgestellten, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges vorgeschrieben. Dies - zusammengefasst - mit der Begründung: , das Fahrzeug sei im Berei... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 lite;StVO 1960 §96 Abs5;
Rechtssatz: Die Festlegung einer Haltestelle und damit eines Haltestellenbereiches bedarf keiner Verordnung der Straßenpolizeibehörde; für die rechtliche Existenz einer Haltestelle eines Massenbeförderungsmittels kommt es nicht darauf an, welcher Rechtsakt ihrer Errichtung zu Grunde liegt (vielmehr ergibt sich aus § 96 Abs. 5 StV... mehr lesen...