Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §52 Z13b;StVO 1960 §62 Abs1;
Rechtssatz: Als Objekt einer "Ladetätigkeit" (Beladen oder Entladen von Fahrzeugen) kommt, da sich diese auf eine "Ladung" beziehen muß, weder ein einzelner Gegenstand, dessen Ausmaß und dessen Gewicht geringfügig sind und den eine Person bei sich trägt oder an sich nimmt, um ihn von einem Fahrzeug an einen and... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §52 Z13b;StVO 1960 §62 Abs3;VStG §44a lita;VStG §44a litb;
Rechtssatz: Im Falle der Durchführung einer Ladetätigkeit geht das anfänglich erlaubte Abstellen des Fahrzeuges nach dem für eine Ladetätigkeit vom Halteverbot und Parkverbot ausgenommenen Zeitraum in ein gem § 24 Abs 1 lit a StVO verbotenes Abstellen über... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 12. November 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als Zulassungsbesitzer der Behörde auf Verlangen vom 9. Oktober 1989 nicht binnen zwei Wochen nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung Auskunft erteilt zu haben, von wem das dem Kennzeichen nach bestimmte Fahrzeug (Pkw) am 13. August 1989 um 12.50 Uhr auf der Schwarzachtobelstraße in Bildstein, auf Höhe des ehemaligen Gasthauses Löwe... mehr lesen...
Es ist unbestritten, daß der Beschwerdeführer als Eigentümer und Lenker eines rot lackierten Fahrrades der Marke KTM - in der Folge nur als "Fahrrad" bezeichnet - dieses gegen 12.10 Uhr des 16. Oktober 1989 in einer Halte- und Parkverbotszone mit der Zusatztafel "ausgenommen Dienstfahrzeuge der Bundespolizei" vor dem Polizeiwachzimmer in Wien 3, Juchgasse 19, abstellte, daß der Sicherheitswachebeamte P dieses Fahrrad gegen 12.20 Uhr des genannten Tages ohne Wissen und Zutun des Beschw... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: ABGB §903;AVG §16;StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §44 Abs1;StVO 1960 §89a Abs2;VStG §1 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: § 44 Abs 1 zweiter Satz StVO besagt nicht, daß unter dem Zeitpunkt nur eine bestimmte Minute (oder gar Sekunde), nicht aber ein größerer Zeitraum, wie ein ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §52 lita Z13b;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Gegenstand einer Anfrage nach § 103 Abs 2 KFG ist die Frage nach jener Person, die zu einem bestimmten Zeitpunkt ein Fahrzeug gelenkt oder vor einem bestimmten Zeitpunkt das Fahrzeug abgestellt hat, sodaß vom Zweck der Regelung her die... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 22. Jänner 1991 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 24 Abs. 1 lit. a StVO 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 4. Februar 1988 von 0.00 - 0.10 Uhr in Wien I, mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gehalten habe, obwohl an dieser Stelle ein durch Verbotstafeln gekennzeichnetes Halteverbot besteht. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorlie... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 lita;VStG §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0441/56 E 24. Mai 1956 VwSlg 4074 A/1956; RS 1
(hier: Mißachtung eines Halteverbotes, um den entlaufenen
wertvollen Hund des Besch einzufangen) Stammrechtssatz In der Möglichkeit einer wirtschaftlichen Schädigung, durch die die Lebensmöglichkeiten selbst nicht unmittelbar bedroht si... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 9. März 1987 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, am 18. April 1985 um 17,21 Uhr in Wien 7., Seidengasse 15, mit dem dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw im Bereich von weniger als 5 m vom nächsten Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder gehalten und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. d StVO 1960 begangen zu haben. Über die Beschwerdeführerin wurde daher eine Gel... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 25. Oktober 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 25. September 1986 um 10.15 Uhr in Wien 2, Untere Augartenstraße vor dem Haus Nr. 31, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws in einem beschilderten Halteverbot mit dem Zusatz: "Gilt neben dem Gleis" gehalten zu haben. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. a StVO 1960 begangen, weshalb gemäß § 99 Abs. 3 li... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 29. Juni 1987 wurde die Beschwerdeführerin einer Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. d StVO 1960 schuldig erkannt und bestraft, weil sie am 6. Dezember 1985 um 21,30 Uhr in "Wien 1., Akademiestraße ONr. 7 - Mahlerstraße" als Lenkerin mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeug im Bereich von weniger als 5 m vom nächsten Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder gehalten habe. Über... mehr lesen...
Hinsichtlich des Ganges des Verwaltungsstrafverfahrens bis zur Aufhebung des Bescheides der Wiener Landesregierung vom 9. Februar 1987 durch den Verwaltungsgerichtshof wird auf die diesbezügliche Darstellung im hg. Erkenntnis vom 11. September 1987, Zl. 87/18/0053, verwiesen. Mit dem nunmehr als Ersatzbescheid für den mit dem zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes aufgehobenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 9. Februar 1987 ergangenen Bescheid der Wiener Landesr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §43 Abs1 litb Z1;StVO 1960 §48 Abs1;StVO 1960 §48 Abs5;StVO 1960 §52a Z13b;VwRallg;
Rechtssatz: Die Verwendung der Worte "nur in Ausnahmefällen" in § 48 Abs 5 StVO bedeutet, daß eine Anbringung der Straßenverkehrszeichen außerhalb der Zweimeterzone nicht nur dann zulässig ist, wenn die Einhaltung dieser Gren... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs1;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §24 Abs1 lite;
Rechtssatz: Es kann als allgemein bekannt angesehen werden, daß Ersuchen um Pannenhilfe bei einer Autofahrerorganisation (hier ÖAMTC) registriert werden und daher die Richtigkeit der Auskunft, jemand habe (nicht) den Pannendienst angefordert, nicht von der Person des Gesprächspartners bei ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §48 Abs2;StVO 1960 §48 Abs5;StVO 1960 §52a Z13b;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Gerade im Stadtgebiet muß ein Kraftfahrer mit Halteverboten rechnen, sodaß er - will er sein Fahrzeug halten - gezielt nach entsprechenden Straßenverkehrszeichen Ausschau zu halten hat, wobei sich diese Ausschau nicht auf den unmittelbaren F... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 litd;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Im Hinblick auf eine Verwaltungsübertretung gem § 24 Abs 1 lit d StVO ist die Angabe einer Straße iVm einer bestimmten Hausnummer als Tatort iSd § 44 a lit a VStG ausreichend und es bedarf in diesem Fall (im Schuldspruch) nicht der Nennung jener beiden Straßenzüge, durch welche ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. November 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 27. April 1989 um 18.14 Uhr in Wien I, J-Straße, mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeug gehalten, obwohl an dieser Stelle ein durch Verbotstafeln kundgemachtes Halteverbot bestehe; der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. a StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheits... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2;StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §44;StVO 1960 §48;StVO 1960 §52 lita Z13b; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):92/02/0173 E 27. Mai 1992
Rechtssatz: Der gehörigen Kundmachung eines Halteverbotes wird nicht dadurch Abbruch getan, daß sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches desselben eine Ab... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §48;StVO 1960 §52 lita Z13b; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):92/02/0173 E 27. Mai 1992 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0018 E 3. Oktober 1985 RS 1 Stammrechtssatz Ein auf den linken Fahrbahnrad zufahrender Fahrzeuglenker hat sich durch einen Blick zurück davon zu überzeugen, ob dort aufgestellte aus seiner ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 16. Juli 1990 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 24 Abs. 1 lit. a StVO 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 4. November 1989 von 12.35 Uhr bis 12.40 Uhr in Linz, Rudolfstraße neben dem Haus Nr. 10, das dem Kennzeichen nach bestimmte Kraftfahrzeug im Bereich des auf Grund einer Zusatztafel auch für "Samstag von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr" ge... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §23 Abs3a;StVO 1960 §24 Abs1 lita;
Rechtssatz: Davon, daß der Lenker eines Fahrzeuges iSd § 23 Abs 3a StVO lediglich "zum Aussteigenlassen oder Einsteigenlassen kurz gehalten" hat, kann für den Fall, daß der Lenker innerhalb eines Zeitraumes von fünf Minuten gehalten hat, während er einen Fahrgast nicht bloß einsteigen oder aussteigen ließ, keine Rede sein (Hinwe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §66 Abs4;StVO 1960 §23 Abs2;StVO 1960 §23 Abs3a;StVO 1960 §24 Abs1 lita;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Unter den Begriff des "Einsteigenlassens oder Aussteigenlassens" kann bei Auslegung der (jedenfalls vom § 23 Abs 2 StVO abweichenden) Ausnahmebestimmung des § 23 Abs 3 a StVO nicht auch das darüber hina... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 18. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 26. September 1988 von 11.25 Uhr bis 12.30 Uhr in Wien III, Fasangasse 17, ein dem behördlichen Kennzeichen nach näher bestimmtes mehrspuriges Kraftfahrzeug in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt, ohne die Parkometerabgabe durch einen ordnungsgemäß entwerteten Parkschein entrichtet zu haben, weil der Parkschein gefehlt habe. Der Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Index: L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: ParkometerG Wr 1974 §3 Abs1 litc;StVO 1960 §24 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1992, 46;
Rechtssatz: Nach dem klaren Wortlauf des Gesetzes ist für die Ausnahme von der Abgabenpflicht nach § 3 Abs 1 lit c Wr ParkometerG das Vorliegen eines Parkplatzmangels nicht Tatbestandsvoraussetzung. Die Regelung ... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 20. April 1990 wurde die Beschwerdeführerin im Instanzenzug für schuldig erkannt, sie habe am 15. März 1988 von 22.00 Uhr bis 22.15 Uhr in Wien 20, Pasettistraße 95, als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws in einem deutlich beschilderten Halte- und Parkverbot geparkt; sie habe hiedurch die Übertretung nach § 24 Abs. 1 lit. a der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) begangen; di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §52 lita Z13b;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a lita;VStG §47 Abs1;
Rechtssatz: Die Lenkereigenschaft gehört nicht zu den gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen des § 24 Abs 1 lit a StVO (§ 52 lit a Z 13b StVO); sie muß für die Vorwerfbarkeit des Deliktes gegenüber einer bestimmten Person vielmehr sachverhaltsmäßi... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der NÖ Landesregierung vom 16. März 1990 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. d StVO 1960 für schuldig befunden und bestraft, weil er am 14. Juni 1989 um 9,50 Uhr im "Stadtgebiet von Krems auf der Scheidtenbergerstraße Höhe Kreuzung mit dem Bahnhofsplatz" sein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug im Bereich von weniger als 5 m vom nächsten Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder gepar... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z1;StVO 1960 §2 Abs1 Z17;StVO 1960 §2 Abs1 Z3b;StVO 1960 §24 Abs1 litd;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Straßenkreuzung büßt ihre Qualifikation als solche weder dadurch ein, daß der "gegenständliche Bereich des A-Platzes nur in östlicher Richtung und die B-Straße nur in nördlicher Richtung als Einbahnstraße befahren werden darf", n... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 litd;
Rechtssatz: Die Frage der Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer ist für die Erfüllung des Tatbestandes des § 24 Abs 1 lit d StVO nicht von Bedeutung (Hinweis E 9.9.1983, 83/02/0148). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990180114.X02 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 16. Februar 1990, in der Fassung des Berichtigungsbescheides vom 29. Juni 1990, wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 24 Abs. 1 lit. a StVO 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am n. April 1988 um 10.00 Uhr in Wien 1, gegenüber Lothringerstraße 20, ein dem Kennzeichen nach bestimmtes "Kraftfahrzeug" (nach der Aktenlage einen Pkw) in einem durch Verbotstafel... mehr lesen...