Norm: KO §7 Abs1
Rechtssatz: Auch die Aufnahme eines gemäß § 7 KO unterbrochenen außerstreitigen Verfahrens bedarf eines Aufnahmeantrags und eines auf Grund eines solchen Antrags gefassten Gerichtsbeschlusses. Entscheidungstexte 9 Ob 40/03b Entscheidungstext OGH 27.08.2003 9 Ob 40/03b 8 Ob 14/07b Entscheidungstext OGH 18.04... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §43KO §7 Abs1
Rechtssatz: Das nach § 43 KartG anzuwendende AußStrG kennt in der Regel keine Unterbrechung und kein Ruhen des Verfahrens (16 Ok 6/97 = SZ 70/125). Das Kartellrechtsverfahren wird aber durch die Konkurseröffnung ausnahmsweise unterbrochen, wenn vermögensrechtliche Ansprüche des zur Konkursmasse gehörenden Vermögens betroffen sind, die dem Streitverfahren nachgebildet sind. Solche Verfahren dürfen nur gegen den Mas... mehr lesen...
Norm: KO §7 Abs1
Rechtssatz: Steht fest, dass das eröffnete Konkursverfahren zwar eine namensgleiche Person, nicht aber den Kläger oder Beklagten betraf, kann dieses Konkursverfahren nicht die Unterbrechungswirkungen des § 7 Abs 1 KO haben. Entscheidungstexte 2 Ob 7/01w Entscheidungstext OGH 22.02.2001 2 Ob 7/01w European Case L... mehr lesen...
Norm: EO §394KO §7 Abs1
Rechtssatz: Ein Verfahren nach § 394 EO ist eine Rechtsstreitigkeit im Sinne des § 7 Abs 1 KO, sodaß bei Eröffnung des Konkurses über das Vermögen einer an diesem Verfahren beteiligten Person das Verfahren unterbrochen wird. Entscheidungstexte 1 Ob 276/99s Entscheidungstext OGH 27.10.1999 1 Ob 276/99s Europea... mehr lesen...
Norm: ZPO §163 Abs3KO §7 Abs1
Rechtssatz: Die gemäß § 7 Abs 1 KO eingetretene Unterbrechung des Verfahrens hinderte gemäß § 163 Abs 3 ZPO die "Verkündung" des Urteiles, worunter auch die Zustellung zu verstehen ist, nicht. Entscheidungstexte 6 Ob 37/99f Entscheidungstext OGH 15.07.1999 6 Ob 37/99f 6 Ob 184/00b Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: KO §7 Abs1
Rechtssatz: Streitigkeiten über die Aufkündigung von Bestandverhältnissen werden durch die Konkurseröffnung unterbrochen (hier: Schuldenregulierungsverfahren gemäß §§ 181 f KO). Entscheidungstexte 9 Ob 321/98s Entscheidungstext OGH 10.02.1999 9 Ob 321/98s 10 Ob 45/15p Entscheidungstext OGH 30.06.2015 10 Ob 45/15p ... mehr lesen...
Norm: KO §7 Abs1KO §46
Rechtssatz: Wegen der jederzeit möglichen Einklagbarkeit einer Masseforderung gilt für derartige Rechtsstreitigkeiten die Unterbrechungsanordnung des § 7 Abs 1 KO nicht. Entscheidungstexte 5 Ob 274/98z Entscheidungstext OGH 10.11.1998 5 Ob 274/98z European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1998:... mehr lesen...
Norm: KO §7 Abs1ZPO §65
Rechtssatz: Von der Unterbrechungswirkung des § 7 Abs 1 KO ist ein Verfahrenshilfeantrag nicht betroffen. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 18 Bs 256/98. Diese ist nunmehr unter RW0000690 abrufbar. Entscheidungstexte 15 R 152/98b Entscheidungstext OLG Wien 30.10.1998 15 R 152/98b ... mehr lesen...
Norm: ZPO §240 Abs3 CIIdKO §7 Abs1KO §7 Abs3
Rechtssatz: Daß die eingeklagte Forderung im Konkurs nicht angemeldet wurde, ist auch noch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen. Das über einen Aufnahmeantrag des Masseverwalters dennoch durchgeführte Verfahren ist mit dem Prozeßhindernis der Unzulässigkeit des streitigen Rechtsweges behaftet und gemäß § 240 Abs 3 ZPO für nichtig zu erklären (SZ 26/233). Entsch... mehr lesen...
Norm: ABGB §140ZPO §477 Abs1 Z5ZPO §411KO §7 Abs1KO §110KO §60
Rechtssatz: Ein Unterhaltsherabsetzungsantrag des Gemeinschuldners ist ungeachtet des laufenden Schuldenregulierungsverfahrens für den laufenden Unterhalt ab dem der Konkurseröffnung folgenden Monatsersten zulässig; für die Zeit davor müßte er bzw. der Masseverwalter im Konkursverfahren die angemeldeten Unterhaltsrückstände bestreiten; die Berechtigung des Herabsetzun... mehr lesen...
Norm: ZPO §163 Abs2AußStrG 2005 §25 Abs1 Z4KO §7 Abs1KO §7 Abs3KO §8aMRG §37 Abs3
Rechtssatz: §§ 7 Abs 1 und Abs 3 KO gelten auch für die Konkursmasse betreffende Streitigkeiten, die im Verfahren außer Streitsachen durchzuführen sind. Dies hat die Unterbrechung auch des besonderen außerstreitigen Verfahrens nach § 37 Abs 3 MRG zur Folge, wenngleich die diesbezüglichen Bestimmungen der Zivilprozessordnung dort nicht als sinngemäß anzuwenden ange... mehr lesen...
Norm: KO §6 Abs3KO §7 Abs1KO §110
Rechtssatz: Zu den "Gemeinschuldnerprozessen" gehören nur jene Streitigkeiten, deren Gegenstand gar nicht vermögensrechtlicher Natur ist, und Streitigkeiten vermögensrechtlicher Natur, sofern der Streitgegenstand weder einen Aktivbestandteil noch einen Passivbestandteil der (Sollmasse) Konkursmasse bildet. Letzteres ist aber nur zu bejahen, wenn dem Klagebegehren stattgebende Entscheidungen im Prozess auf den S... mehr lesen...
Norm: EheG §81KO §7 Abs1KO §7 Abs3
Rechtssatz: Ein anhängiges Aufteilungsverfahren wird unabhängig von der Beteiligung des Masseverwalters daran durch die Konkurseröffnung über das Vermögen eines der Ehegatten unterbrochen. Bis zur rechtskräftigen Beendigung des Konkursverfahrens bleibt ein solches Verfahren jedoch nicht unterbrochen, weil der Teilnahmeanspruch im Konkursverfahren berücksichtigt werden muss. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: KO §7 Abs1
Rechtssatz: Im Zeitpunkt der Konkurseröffnung anhängige Unterhaltsfestsetzungsverfahren werden durch die Konkurseröffnung in Ansehung des Unterhalts für den Zeitraum vor der Konkurseröffnung unterbrochen. Entscheidungstexte 8 Ob 527/93 Entscheidungstext OGH 29.04.1993 8 Ob 527/93 Veröff: ÖA 1994,30 7 Ob 623/93 Entsc... mehr lesen...
Norm: KO §7 Abs1KO §180
Rechtssatz: Soweit nicht mit einem anderen Staat ein Insolvenzabkommen besteht, beschränkt sich das inländische Insolvenzverfahren auf Inlandsvermögen; weder wird Auslandsvermögen einbezogen noch Inlandsvermögen ausgefolgt. Ausländische Insolvenzmaßnahmen sind grundsätzlich wirkungslos; ihre Anerkennung hängt von einer durch Staatsverträge verbürgten Gegenseitigkeit ab. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §163IO §7KO §7 Abs1
Rechtssatz: Hat die Partei vor Eröffnung des Konkurses eine Revision eingebracht, so ist dann darüber nicht zu entscheiden, wenn vor der Entscheidung der Konkurs eröffnet wurde. Entscheidungstexte 7 Ob 575/89 Entscheidungstext OGH 27.04.1989 7 Ob 575/89 Veröff: SZ 62/79 = RZ 1990/111 S 283 8 Ob 5/92 Entsch... mehr lesen...
Norm: KO §6 Abs1KO §7 Abs1
Rechtssatz: Für die Frage, ob eine Rechtsstreitigkeit unter § 6 Abs 1 KO fällt und damit von den Wirkungen des § 7 Abs 1 KO (in Verbindung mit § 163 ZPO) erfasst wird, ist allein entscheidend, welcher Anspruch vom Kläger geltendgemacht wird, und nicht, welche Einwendungen der Beklagte gegen diesen Anspruch erhebt. Entscheidungstexte 4 Ob 514/87 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: KO §7 Abs1KO §43
Rechtssatz: Ficht ein Vertragspartner einen abgeschlossenen Vertrag wegen eines vom anderen Vertragspartner veranlaßten wesentlichen Irrtum mittels Klage an, so ist dieser Anspruch seinem Wesen nach auf Anerkennung der Nichtzugehörigkeit einer Sache zur Konkursmasse gerichtet und daher als Aussonderungsanspruch anzusehen. Entscheidungstexte 1 Ob 693/83 Entscheidu... mehr lesen...
Mit Kreditvertrag vom 28. 3. 1979 gewährte die klagende Bank der erstbeklagten Partei einen Kontokorrentkredit bis zur Höhe von 150 000 S, für den der Zweitbeklagte zur ungeteilten Hand die Mithaftung als Schuldner übernahm. Es war Rückzahlung des Kredites bis zum 31. 12. 1979 vereinbart. Da der Kredit nicht zurückbezahlt wurde, stellte die klagende Partei den Kredit mit Schreiben vom 19. 1. 1981 fällig. Per 20. 1. 1981 haftete auf dem Kreditkonto der klagenden Partei ein Betrag von 1... mehr lesen...
Der Kläger begehrte mit der am 16. 12. 1980 bei Gericht eingelangten Klage von der beklagten Firma E auf Grund des mit ihr geschlossenen Geschäftsführervertrages Bezugsquoten für die Monate November 1980 bis März 1981, Remunerationen für das Jahr 1980 und eine Abgeltung für entzogene Kraftfahrzeugnutzung. Die Beklagte bestritt das Klagebegehren. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 10. 8. 1981 schlossen die Parteien einen bedingten Vergleich, in dem sich die Beklagte... mehr lesen...
Norm: KO §7 Abs1ZPO §163ZPO §204 H
Rechtssatz: Wird während der Frist zum Widerruf eines aufschiebend bedingten gerichtlichen Vergleichs der Konkurs über das Vermögen einer Partei eröffnet, so wird dadurch der Rechtsstreit gemäß § 7 KO unterbrochen und der Vergleich erlangt nicht Rechtswirksamkeit. Entscheidungstexte 2 Ob 514/82 Entscheidungstext OGH 13.07.1982 2 Ob 514/82 V... mehr lesen...
Norm: EO §378 AEO §402KO §7 Abs1KO §7 Abs2ZPO §402
Rechtssatz: Das Verfahren über die Erlassung einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung eines Herausgabeanspruches, die vor Einleitung des Hauptprozesses beantragt wurde, wird durch die nach Erhebung des Revisionsrekurses erfolgte Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Antragsgegeners unterbrochen. Die Akten sind ohne Erledigung der Revisionsrekurses an das Erstgericht zurückzus... mehr lesen...
Die Klägerin behauptet, sie habe dem Beklagten im Rahmen ihres Immobilienmaklergewerbes den Ankauf des Hauses in X vermittelt. Da der Beklagte die Kaufvereinbarung vom 31. Juli 1976 infolge Zahlungsunfähigkeit nicht eingehalten habe, begehrt sie von ihm nicht nur die vereinbarte Käufer-, sondern auch die ihr dadurch entgangene Verkäuferprovision in der Gesamthöhe von 99 120 S samt Anhang. Der Beklagte wendete ein, er habe sich nur unter der Voraussetzung zum Ankauf des fraglichen Ha... mehr lesen...
Am 10. Juni 1972 wurde in S Friedrich A als Lenker eines Motorrades bei einem Zusammenstoß mit dem von Wolfgang G gelenkten LKW getötet. Der erstbeklagte Gemeinschuldner Josef P ist Halter und die Zweitbeklagte Haftpflichtversicherer dieses LKW. Mit der am 16. Mai 1977 eingebrachten Klage begehrt die Klägerin als Trägerin der gesetzlichen Pensionsversicherung gemäß § 332 ASVG vom Lenker Wolfgang G sowie von Josef P und von der Zweitbeklagten unter Einräumung eines Mitverschuldens ih... mehr lesen...
Am 10. Juni 1972 wurde in Steinach am Brenner F G als Lenker eines Motorrades bei einem zusammenstoß mit dem von W G gelenkten LKW getötet. J P ist Halter, die Zweitbeklagte Haftpflichtversicherer dieses LKW. Mit der am 16. Mai 1977 eingebrachten Klage begehrt die Klägerin als Trägerin der gesetzlichen Pensionsversicherung gemäß § 332 ASVG vom Lenker W G sowie J P und von der Zweitbeklagten unter Einräumung eines Mitverschuldens ihres beim Unfall getöteten Versicherten zu einem Fünf... mehr lesen...
Norm: ZPO §163IO §7 Abs1KO §6 Abs2KO §6 Abs3KO §7 Abs1
Rechtssatz: Wurde der Haftpflichtprozeß bereits vor der Konkurseröffnung begonnen, wird er durch die Konkurseröffnung zur Gänze unterbrochen, also auch insoweit er die Befriedigung aus der Versicherungssumme zum Gegenstand hat, da auf Grund der Bestimmungen des § 7 Abs 1 KO von der Unterbrechung nur die im § 6 Abs 3 KO, bezeichneten Rechtsstreitigkeiten ausgenommen sind, daher alle übrigen ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63 Abs3KHVG 1994 §28KO §7 Abs1
Rechtssatz: Unterbrechung des Verfahrens infolge Konkurseröffnung über das Vermögen des beklagten Kraftfahrzeughalter tritt auch gegenüber dem mitbeklagten Haftpflichtversicherer ein, soweit der gleiche Haftungsgrund geltend gemacht wird. Entscheidungstexte 8 Ob 211/77 Entscheidungstext OGH 31.01.1978 8 Ob 211/77 Veröff: SZ 51/10 = Ev... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §402 BKO §7 Abs1ZPO §159
Rechtssatz: Die durch die Konkurseröffnung erfolgte Unterbrechung des Rechtsstreites wirkt auch auf das im Zuge desselben durchgeführte Verfahren zur Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Über Rekurse die vor Eröffnung des Konkurses eingebracht wurden, ist vorerst nicht zu entscheiden, sondern der Akt dem Erstgericht zurückzustellen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KO §7 Abs1ZPO §163
Rechtssatz: Die Parteien können auf die Wirkungen der Unterbrechung eines Rechtsstreites verzichten. Entscheidungstexte 5 Ob 250/73 Entscheidungstext OGH 23.01.1974 5 Ob 250/73 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0037075 Dokumentnummer JJR_19740123_OGH0002_... mehr lesen...
Die Klägerin erwirkte am 8. 2. 1971 gegen Johann H, über dessen Vermögen am 2. 9. 1970 das Ausgleichsverfahren eröffnet worden war, ein Versäumungsurteil. Am 9. 2. 1971 wurde über sein Vermögen das Konkursverfahren (Anschlußkonkurs) eröffnet. Das Versäumnisurteil wurde dem Masseverwalter am 23. 2. 1971 zugestellt. Er gab am 28. 2. 1971 eine Berufung zur Post, in der er nur Nichtigkeit des Verfahrens geltend machte, dies mit der Begründung: , im Fall des Anschlußkonkurses erstrecke sich ... mehr lesen...