RS OGH 1998/10/30 15R152/98b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.10.1998
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Norm

KO §7 Abs1
ZPO §65
  1. ZPO § 65 heute
  2. ZPO § 65 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002
  3. ZPO § 65 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.2002 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983

Rechtssatz

Von der Unterbrechungswirkung des § 7 Abs 1 KO ist ein Verfahrenshilfeantrag nicht betroffen.Von der Unterbrechungswirkung des Paragraph 7, Absatz eins, KO ist ein Verfahrenshilfeantrag nicht betroffen.

Anmerkung

Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 18 Bs 256/98. Diese ist nunmehr unter RW0000690 abrufbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1998:RW0000285

Im RIS seit

10.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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