RS OGH 1978/1/31 8Ob211/77, 8Ob299/81, 2Ob15/11m

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Veröffentlicht am 31.01.1978
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Norm

KFG 1967 §63 Abs3
KHVG 1994 §28
KO §7 Abs1

Rechtssatz

Unterbrechung des Verfahrens infolge Konkurseröffnung über das Vermögen des beklagten Kraftfahrzeughalter tritt auch gegenüber dem mitbeklagten Haftpflichtversicherer ein, soweit der gleiche Haftungsgrund geltend gemacht wird.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0064099

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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