RS OGH 1999/2/10 9Ob321/98s, 10Ob45/15p

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Veröffentlicht am 10.02.1999
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Norm

KO §7 Abs1

Rechtssatz

Streitigkeiten über die Aufkündigung von Bestandverhältnissen werden durch die Konkurseröffnung unterbrochen (hier: Schuldenregulierungsverfahren gemäß §§ 181 f KO).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111439

Im RIS seit

12.03.1999

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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