RS OGH 1999/10/27 1Ob276/99s

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Veröffentlicht am 27.10.1999
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Norm

EO §394
KO §7 Abs1

Rechtssatz

Ein Verfahren nach § 394 EO ist eine Rechtsstreitigkeit im Sinne des § 7 Abs 1 KO, sodaß bei Eröffnung des Konkurses über das Vermögen einer an diesem Verfahren beteiligten Person das Verfahren unterbrochen wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112636

Dokumentnummer

JJR_19991027_OGH0002_0010OB00276_99S0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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