Rechtssatz
Die gemäß § 7 Abs 1 KO eingetretene Unterbrechung des Verfahrens hinderte gemäß § 163 Abs 3 ZPO die "Verkündung" des Urteiles, worunter auch die Zustellung zu verstehen ist, nicht.Die gemäß Paragraph 7, Absatz eins, KO eingetretene Unterbrechung des Verfahrens hinderte gemäß Paragraph 163, Absatz 3, ZPO die "Verkündung" des Urteiles, worunter auch die Zustellung zu verstehen ist, nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112235Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009