Entscheidungen zu § 9 Abs. 2 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-30 von 40

TE Vwgh Erkenntnis 2003/4/29 98/14/0158

Der Beschwerdeführer ist Steuerberater. Vom 30. September 1982 bis 30. April 1988 war er Gesellschafter einer in der Rechtsform einer OHG betriebenen Wirtschaftstreuhandgesellschaft, die ihren Gewinn durch Bestandsvergleich ermittelte. Seit 1. Jänner 1988 betreibt er eine eigene Steuerberatungskanzlei, deren Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1972 (1988) ermittelt wird. Strittig ist, ob das Ausscheiden des Beschwerdeführers aus der OHG im Jahr 1988 im Wege einer so genannten Realt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.04.2003

RS Vwgh 2003/4/29 98/14/0158

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: EStG 1988 §9 Abs2;UmgrStG 1991 §27;VwRallg;
Rechtssatz: Mangels gesetzlicher Regelung der Realteilung bis zum Inkrafttreten des Umgründungssteuergesetzes, BGBl. Nr. 699/1991, wurde in steuerlicher Hinsicht hilfsweise die Rechtsprechung zum Tausch von Wirtschaftsgütern bei Fortsetzung des unternehmerischen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.04.2003

RS Vwgh 2003/4/29 98/14/0158

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §9 Abs2;
Rechtssatz: Bei der Veräußerung von Anteilen an Personengesellschaften sind Investitionsrücklagen vom Gesellschaftsgewinn anteilig, Investitionsrücklagen vom Sondergewinn des veräußernden Gesellschafters zur Gänze gewinnerhöhend aufzulösen. Die Auflösung erfolgt zu Gunsten des laufenden Gewinns. Die Erhöhung des aufzulösenden Betrages um einen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.04.2003

RS Vwgh 2003/4/29 98/14/0158

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §9 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Unter Realteilung wird grundsätzlich die im Zuge der Auflösung einer Eigentumsgemeinschaft statt der Zivilteilung (Veräußerung und Teilung des Erlöses) bei teilbaren Sachen mögliche Verteilung des Vermögens unter die Miteigentümer im Verhältnis ihrer Quoten verstanden. Auf Personengesellschafte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.04.2003

TE Vwgh Erkenntnis 2000/7/26 95/14/0162

Der Beschwerdeführer, ein emeritierter Rechtsanwalt, war zu 34 % an einer in Form einer GesBR geführten Rechtsanwaltskanzlei beteiligt. Mit 30. September 1992 schied er aus der GesBR aus, wobei er seinen Mitunternehmeranteil an die verbleibenden Mitgesellschafter veräußerte. Auf Grund des Ausscheidens des Beschwerdeführers aus der GesBR löste das Finanzamt die in den Jahren 1989 bis 1991 nach § 9 EStG gebildeten steuerfreien Beträge (idF: Investitionsrücklagen) anteilig auf und r... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.07.2000

RS Vwgh 2000/7/26 95/14/0162

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §9 Abs2 impl;EStG 1988 §9 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/13/0021 E 11. März 1992 RS 3 (ausgenommen letzter Halbsatz) Stammrechtssatz Dem Wesen einer Nachversteuerungsvorschrift, wie sie im § 9 Abs 2 EStG 1972 vorgesehen ist, entspricht es, jene Steuern, die durch Inanspruchnahme einer Steuerbegünstigung ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.07.2000

TE Vwgh Erkenntnis 1998/4/22 93/13/0277

Die Beschwerdeführer - eine KG und ihre drei Gesellschafter - beantragten im Rahmen der Verfahren betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für die Jahre 1984 und 1985 jeweils die Bildung einer Rücklage vom nichtentnommenen Gewinn gemäß § 11 EStG 1972 im Ausmaß von S 157.398,-- (1984) und S 413.923,-- (1985). Gleichzeitig gaben sie die gewinnerhöhende Auflösung von Investitionsrücklagen (§ 9 EStG 1972) aus den Jahren 1980 (im Jahr 1984) bzw. 1981 (im Jahr ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.04.1998

RS Vwgh 1998/4/22 93/13/0277

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §293b;EStG 1972 §11 Abs3;EStG 1972 §9 Abs2;
Rechtssatz: Die Rechtsansicht, die bloße Möglichkeit der bestimmungsgemäßen Verwendung einer Investitionsrücklage stehe der Inanspruchnahme der Bildung einer Rücklage vom nichtentnommenen Gewinn dann nicht entgegen, wenn statt der bestimmungsgemäßen Rücklagenverwendung e... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.04.1998

RS Vwgh 1998/4/22 93/13/0277

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §10;EStG 1972 §11 Abs3;EStG 1972 §8;EStG 1972 §9 Abs2;
Rechtssatz: Die Pflicht zur bestimmungsgemäßen Verwendung einer Investitionsrücklage ergibt sich nicht aus § 11 Abs 3, sondern aus § 9 Abs 2 EStG 1972. Aus der vom Gesetzgeber gewählten Wortfolge "die Rücklage ist ... aufzulösen" ergibt sich eindeutig die Pflicht zur bestimmungsgemäßen Verwendung. N... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.04.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1997/11/26 95/13/0003

Aus dem angefochtenen Bescheid, der von der belangten Behörde verfaßten Gegenschrift und den von der belangten Behörde vorgelegten Akten ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer - ein Steuerberater - bildete zum 1. Jänner 1982 mit Heinz J, gleichfalls Steuerberater, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zum Betrieb einer Steuerberatungskanzlei in W. Der Gewinn der Gesellschaft wurde durch eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt. Laut einer am 8. Jänner 1982 von d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.11.1997

RS Vwgh 1997/11/26 95/13/0003

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1972 §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/11 92/13/0021 1 Stammrechtssatz Die gewinnerhöhende Auflösung einer Investitionsrücklage ist auch in jenen Fällen dem laufenden Gewinn und nicht dem Veräußerungsgewinn gemäß § 24 EStG 1972 zuzurechnen, in denen die Nachversteuerung durch eine Betri... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.11.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/7/29 93/14/0037

Der Beschwerdeführer stellte mit 30. April 1989 seine Tätigkeit als Buchprüfer und Steuerberater ein und veräußerte seinen Betrieb. Die bis zu diesem Zeitpunkt nicht bestimmungsgemäß verwendeten, in Vorjahren (1985 und 1986) gemäß § 9 Abs 3 EStG 1972 gebildeten steuerfreien Beträge (in der Folge: Investitionsrücklage) löste er zugunsten des laufenden Gewinnes des Rumpfwirtschaftsjahres 1989 gewinnerhöhend auf. Anläßlich der Veranlagung zur Einkommensteuer 1989 rechnete das Finanzamt d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.07.1997

RS Vwgh 1997/7/29 93/14/0037

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs6 Z1;EStG 1988 §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/04/27 93/13/0101 2 Stammrechtssatz Wenn das letzte Wirtschaftsjahr auch in seiner Bildung durch die Betriebsaufgabe veranlaßt war, so gebietet dies nach dem letzten Satz des § 9 Abs 2 EStG 1988 eine andere Betrachtung des Bestehens der Zuschlagspflicht als für solche Fälle, in de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.07.1997

RS Vwgh 1997/7/29 93/14/0037

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs2 impl;EStG 1972 §4 Abs1 impl;EStG 1972 §5 impl;EStG 1972 §9 Abs2 impl;EStG 1988 §24 Abs2;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;EStG 1988 §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/11 92/13/0021 1 Stammrechtssatz Die gewinnerhöhende Auflösung einer Investitionsrücklage ist auch in jenen Fällen dem laufenden Gewinn und nicht dem Veräußerung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.07.1997

RS Vwgh 1997/7/29 93/14/0037

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs2;EStG 1972 §9 Abs1;EStG 1972 §9 Abs2;EStG 1988 §24 Abs2;EStG 1988 §9 Abs1;EStG 1988 §9 Abs2;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, daß durch das EStG 1988 die Rechtsnatur der Investitionsrücklage als bisher nicht versteuertes Eigenkapital, woraus sich iVm den Vorschriften zur Ermittlung des Veräußerungsgewinnes iSd § 24 Abs 2 EStG 1988 schon die Quali... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.07.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1994/4/27 93/13/0101

Der Beschwerdeführer war Steuerberater und ermittelte seinen Gewinn aus den von ihm erzielten Einkünften aus selbständiger Tätigkeit nach § 4 Abs. 3 EStG 1988. Am 31. Jänner 1991 hat er seinen Betrieb aufgegeben. Die bis zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe nicht bestimmungsgemäß verwendeten, in den Jahren 1987 bis 1990 gemäß § 9 Abs. 3 EStG 1988 gebildeten steuerfreien Beträge löste er zugunsten des laufenden Gewinnes des Rumpfwirtschaftsjahres 1991 auf, ohne eine Erhöhung der gewinnerh... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.04.1994

RS Vwgh 1994/4/27 93/13/0101

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs6 Z1;EStG 1988 §9 Abs2;EStG 1988 §9 Abs3;
Rechtssatz: Wenn das letzte Wirtschaftsjahr auch in seiner Bildung durch die Betriebsaufgabe veranlaßt war, so gebietet dies nach dem letzten Satz des § 9 Abs 2 EStG 1988 eine andere Betrachtung des Bestehens der Zuschlagspflicht als für solche Fälle, in denen der zum Zeitpunkt der Rücklagenbildung prognos... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.04.1994

RS Vwgh 1994/4/27 93/13/0101

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §9 Abs2;EStG 1972 §9 Abs3;EStG 1988 §9 Abs2;EStG 1988 §9 Abs3;
Rechtssatz: Aus der sprachlichen Änderung der Bestimmung des § 9 Abs 2 EStG im EStG 1988 ist nicht zu entnehmen, daß der Gesetzgeber den Entfall des im vorletzten Satz des § 9 Abs 2 EStG 1988 vorgesehenen Zuschlages zur gewinnerhöhenden Auflösung der Investitionsrücklage (des steuerfreien Be... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.04.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/3/8 91/14/0173

Die beschwerdeführende KG ermittelt den Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag 30. Juni. Der Kommanditist Dr. L., der zu 66 % an der Beschwerdeführerin beteiligt war, trat zum 1. Juli 1986 eine 25 %ige Beteiligung entgeltlich an H. S. ab. 25 % der Investitionsrücklagen 1984 bis 1986 (S 272.685,--) und 25 % der 1982 bis 1986 geltend gemachten Investitionsfreibeträge (S 36.978,--) wurden aus diesem Grunde von der Beschwerdeführerin bei Ermittl... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.03.1994

RS Vwgh 1994/3/8 91/14/0173

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24;EStG 1972 §37 Abs2 Z2;EStG 1972 §6 Z8;EStG 1972 §9 Abs2;
Rechtssatz: Bei entgeltlicher Abtretung eines Mitunternehmeranteiles ist die Investitionsrücklage anteilig gewinnerhöhend aufzulösen (Hinweis E 16.6.1987, 85/14/0045). Dies gilt unter Bedachtnahme auf die Gleichstellung von Betriebsveräußerung einerseits und Veräußerung einer Quote eines Mitun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.03.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1992/6/3 87/13/0036

Der Beschwerdeführer, ein Wirtschaftstreuhänder, erzielte in den Streitjahren 1979 bis 1981 als Angestellter einer Wirtschaftstreuhand-Gesellschaft m.b.H. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Neben diesen Einkünften erklärte er Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die aus der Abhaltung von Fachvorträgen (Seminaren) und der Erstellung von Gutachten resultierten. Für die Einkünfte aus selbständiger Arbeit beantragte der Beschwerdeführer die Zuerkennung des begünstigten Steuersatzes g... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.06.1992

RS Vwgh 1992/6/3 87/13/0036

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4;EStG 1972 §9 Abs2;
Rechtssatz: Dem EStG 1972 kann nicht entnommen werden, daß die in § 9 Abs 2 EStG 1972 vorgesehene Nachversteuerung von Investitionsrücklagen bzw entsprechenden steuerfreien Beträgen dann mit einem begünstigten Steuersatz zu erfolgen hat, wenn die seinerzeitige Bildung der Rücklage (Inanspruchnahme des steue... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.06.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/6/2 87/14/0181

Die Beschwerdeführerin ermittelte den Gewinn gemäß § 5 EStG 1972. Anläßlich einer die Jahre 1983 bis 1985 umfassenden Betriebsprüfung stellte der Prüfer fest, daß das geprüfte Unternehmen in den Jahren 1979 und 1980 Investitionsrücklagen gemäß § 9 EStG 1972 gebildet habe, welche nach teilweiser Auflösung in den Vorjahren zum 1. Jänner 1983 noch mit S 1.813.160,49 in den Büchern gestanden hätten. Von den Anschaffungskosten der Anlagenzugänge 1983 seien gemäß § 9 Abs. 2 Z. 1 EStG 1972 j... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.06.1992

RS Vwgh 1992/6/2 87/14/0181

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §10;EStG 1972 §9 Abs2; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1992, 875;
Rechtssatz: Die Auflösung einer Investitionsrücklage und die Inanspruchnahme des Investitionsfreibetrages schließen einander zwar nicht zur Gänze aus (anders als bei vorzeitiger Abschreibung), diese Begünstigungen können aber auch nicht kumuliert werden. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.06.1992

RS Vwgh 1992/6/2 87/14/0181

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §10 Abs2 Z4;EStG 1972 §8;EStG 1972 §9 Abs2; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1992, 875;
Rechtssatz: Wenn die vorhandene Investitionsrücklage betragsmäßig geringer als das Maximalausmaß eines zulässigen Investitionsfreibetrages ist, dann kann insoweit ein Investitionsfreibetrag gewinnmindernd geltend gemacht werden, als dieser die Investitio... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.06.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/3/11 92/13/0021

Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausschließlich darüber, ob die gewinnerhöhende Auflösung einer Investitionsrücklage, die durch die Veräußerung des Betriebes ausgelöst wird, dem letzten laufenden Gewinn oder dem tarifbegünstigten Veräußerungsgewinn gemäß § 24 EStG 1972 zuzurechnen ist. Diese Rechtsfrage hat der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung bereits wiederholt entschieden; er ist zu dem Ergebnis gelangt, daß die gewinnerhöhende Auflösung einer Investition... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.03.1992

RS Vwgh 1992/3/11 92/13/0021

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22;EStG 1972 §23;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1972 §9 Abs2;GewStG §6 Abs2;
Rechtssatz: Die bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung einer Investitionsrücklage vorgesehene Nachversteuerung soll nach dem Willen des Gesetzgebers gleichermaßen im Bereich der Einkommensteuer als auch im Bereich der Gewerbesteuer wirksam werden. An diesem Auslegungserg... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.03.1992

RS Vwgh 1992/3/11 92/13/0021

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1972 §9 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Der Begriff "gewinnerhöhend" steht im § 9 Abs 2 EStG 1972 nach der Stellung der Vorschrift im Aufbau des EStG 1972 eindeutig im Zusammenhang mit den Gewinnermittlungsvorschriften der §§ 4 bis § 14 EStG 1972 und bezieht sich daher auf die Ermittl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.03.1992

RS Vwgh 1992/3/11 92/13/0021

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §9 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Dem Wesen einer Nachversteuerungsvorschrift, wie sie im § 9 Abs 2 EStG 1972 vorgesehen ist, entspricht es, jene Steuern, die durch Inanspruchnahme einer Steuerbegünstigung ermäßigt wurden, bei (nachträglichem) Wegfall der hiefür normierten Voraussetzungen (ihrer Art nach) wiederum in entspreche... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.03.1992

RS Vwgh 1992/3/11 92/13/0021

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1972 §9 Abs2;
Rechtssatz: Die gewinnerhöhende Auflösung einer Investitionsrücklage ist auch in jenen Fällen dem laufenden Gewinn und nicht dem Veräußerungsgewinn gemäß § 24 EStG 1972 zuzurechnen, in denen die Nachversteuerung durch eine Betriebsveräußerung ausgelöst wird (Hinweis E 19.2.1985, 84/14/0089, VwSl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.03.1992

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