Entscheidungen zu § 9 Abs. 2 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

40 Dokumente

Entscheidungen 31-40 von 40

TE Vwgh Erkenntnis 1991/3/18 90/14/0009

Der Beschwerdeführer ist geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH, deren Gesellschaftsvertrag am 18. Dezember 1985 errichtet wurde. Er war an der Gesellschaft ursprünglich zu einem Drittel beteiligt. Mit Notariatsakt vom 9. Oktober 1986 schenkte er seiner Ehegattin einen Teil seines Geschäftsanteils, wodurch sich sein Anteil auf 25 Prozent verminderte. In der Einkommensteuererkärung für 1986 wies der Beschwerdeführer seine ab 1. Jänner 1986 bezogenen Geschäftsführervergütungen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.03.1991

RS Vwgh 1991/3/18 90/14/0009

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z2;EStG 1972 §2 Abs3 Z4;EStG 1972 §24 Abs3;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §9 Abs2;EStG 1972 §9 Abs3;
Rechtssatz: Der Wechsel der Einkunftsart von Einkünften aus selbständiger Arbeit zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist einer Betriebsaufgabe gleichzuhalten, was zur gewinnerhöhenden Auflösung und Versteuerung der Rücklage beim laufenden Ge... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.1991

RS Vwgh 1991/3/18 90/14/0009

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs3;EStG 1972 §9 Abs2;
Rechtssatz: Die Bildung einer Rücklage in einem Jahr, in dem der Betrieb - wenn auch erst mit Jahresende - aufgegeben wird, ist wegen der Auflösungsverpflichtung ein bloßes Zahlenspiel (Hinweis E 11.12.1990, 90/14/0226) und daher ausgeschlossen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:19... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/20 89/14/0152

Der Mitbeteiligte führte eine Kfz-Werkstätte und einen Maschinenhandel. Am 28. Jänner 1987 teilte er dem Finanzamt mit, daß er seinen Betrieb mit 31. Dezember 1986 aufgegeben bzw. ab 1. Jänner 1987 verpachtet habe. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, daß die Investitionsrücklage 1982 mit 31.12.1986 gewinnerhöhend aufzulösen sei und darüber hinaus außerbilanzmäßig ein Zuschlag in Höhe von S 21.528,-- dem Gewinn zuzurechnen sei. Dies deshalb, da die Auflösung der Investitionsrücklage ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.11.1990

RS Vwgh 1990/11/20 89/14/0152

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §9 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 459;
Rechtssatz: Nach dem Gesetzeszweck ist die Nichtanwendung der Zuschlagsregel des § 9 Abs 2 dritter Satz EStG 1972 gemäß § 9 Abs 2 letzter Satz dieses Gesetzes dann angebracht, wenn durch einen der in letzterer Bestimmung aufgezählten Fälle die Verwendungsfrist verkürzt wird, dh, wenn einer... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1990

RS Vwgh 1990/11/20 89/14/0152

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §9 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 459;
Rechtssatz: Invalidität, ein sich verschlechternder Gesundheitszustand sowie wie immer geartete Ursachen einer "Frühpensionierung" als
Gründe: für das Unterbleiben von Investitionen erfüllen keinen der in § 9 Abs 2 letzter Satz EStG 1972 angeführten Tatbestände (Hinweis E 11.11.1975, 987/75... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/2/6 89/14/0069

Der Beschwerdeführer ist selbständig tätiger Versicherungsvertreter. Den Gewinn aus dieser Tätigkeit ermittelte er für das Streitjahr 1986 in der Weise, daß er die Betriebseinnahmen von S 111.414,-- unter Hinweis auf den Erlaß des Bundesministers für Finanzen vom 19. April 1983, Zl. 06 0411/1-IV/6/83, AÖFV Nr. 150, zunächst um den in diesem Erlaß vorgesehenen Höchstbetrag für Betriebsausgaben von S 15.000,-- kürzte. Vom Unterschiedsbetrag von S 96.414,-- nahm er mit 20 % (S 19.200,--)... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.02.1990

RS Vwgh 1990/2/6 89/14/0069

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §9 Abs2;EStG 1972 §9 Abs3; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 423;
Rechtssatz: Die Frage, ob eine pauschale Berücksichtigung von Betriebsausgaben angemessen ist, kann nur auf Grund einer längerfristigen Durchschnittsbetrachtung beurteilt werden. Bei durchschnittlicher Betrachtung besteht für Versicherungsvertreter nur ein geringer Inves... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.02.1990

RS Vwgh 1987/9/10 86/08/0151

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1972 §9 Abs2;GSVG 1978 §25 Abs1;StGG Art2;
Rechtssatz: Eine gemäß § 9 Abs 2 EStG 1972 aufgelöste und nach dieser Bestimmung erhöhte Investitionsrücklage, die bei der Bemessung der Einkommensteuer zu den Einkünften gerechnet wurde, ist in die Beitragsgr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.09.1987

RS Vwgh 1987/6/16 85/14/0045

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §9 Abs2;
Rechtssatz: Ein Mitunternehmer kann bei der Veräußerung seines Mitunternehmeranteiles hinsichtlich der Auflösung und Nachversteuerung der (anteiligen) Investitionsrücklage nicht anders behandelt werden, als ein Einzelunternehmer, weswegen die anteilige Investitionsrücklage als zum laufenden Gewinn gehörend, gewinnerhöhend aufzulösen ist (Hinwei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.06.1987

Entscheidungen 31-40 von 40

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten