RS Vwgh 1992/6/2 87/14/0181

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Veröffentlicht am 02.06.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §10;
EStG 1972 §9 Abs2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1992, 875;

Rechtssatz

Die Auflösung einer Investitionsrücklage und die Inanspruchnahme des Investitionsfreibetrages schließen einander zwar nicht zur Gänze aus (anders als bei vorzeitiger Abschreibung), diese Begünstigungen können aber auch nicht kumuliert werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1987140181.X02

Im RIS seit

02.06.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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