RS Vwgh 1992/3/11 92/13/0021

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Veröffentlicht am 11.03.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §22;
EStG 1972 §23;
EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §5;
EStG 1972 §9 Abs2;
GewStG §6 Abs2;

Rechtssatz

Die bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung einer Investitionsrücklage vorgesehene Nachversteuerung soll nach dem Willen des Gesetzgebers gleichermaßen im Bereich der Einkommensteuer als auch im Bereich der Gewerbesteuer wirksam werden. An diesem Auslegungsergebnis ändert auch der Umstand nichts, daß die Einkünfte des Steuerpflichtigen solche aus freiberuflicher Tätigkeit darstellen und nicht der Gewerbesteuer unterliegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992130021.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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