RS Vwgh 1992/6/2 87/14/0181

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Veröffentlicht am 02.06.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §10 Abs2 Z4;
EStG 1972 §8;
EStG 1972 §9 Abs2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1992, 875;

Rechtssatz

Wenn die vorhandene Investitionsrücklage betragsmäßig geringer als das Maximalausmaß eines zulässigen Investitionsfreibetrages ist, dann kann insoweit ein Investitionsfreibetrag gewinnmindernd geltend gemacht werden, als dieser die Investitionsrücklage übersteigt. Die Inanspruchnahme eines Investitionsfreibetrages ist demnach auf Grund des unterschiedlichen Ausmaßes der Begünstigungen jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn für ein Wirtschaftsgut eine Investitionsrücklage im Ausmaß einer vorzeitigen Abschreibung für Abnutzung aufgelöst wird (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch, 02te Aufl, Textziffer 10 zu § 10).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1987140181.X01

Im RIS seit

02.06.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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