Entscheidungen zu § 7 Abs. 1 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 211-240 von 347

RS Vwgh 1993/3/16 90/14/0263

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §7 Abs1; Beachte Besprechung in: SWK 36/1993 A 585-586;
Rechtssatz: Erleidet der Abgabepflichtige an seinem eigenen, von ihm auch beruflich verwendeten Kfz während einer beruflich veranlaßten Fahrt einen Hagelschaden und wird das Fahrzeug in unrepariertem Zustand verkauft, so führt der Hagelschaden beim Abgabepflich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.03.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/3/2 92/14/0182

1986 fand bei der Beschwerdeführerin eine abgabenbehördliche Prüfung über den Zeitraum 1980 bis 1984 statt. Auf Grund der Prüfungsfeststellungen nahm das Finanzamt das Verfahren wieder auf und erließ neue Sachbescheide hinsichtlich der Umsatzsteuer 1980 bis 1983 und der Einkommensteuer 1981 bis 1984 sowie Bescheide, mit denen ausgesprochen wurde, daß eine Veranlagung zur Einkommensteuer 1980 nicht stattfinde und die Umsatzsteuer für 1984 nicht festgesetzt werde. Für die Jahre 1985 bis... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.03.1993

RS Vwgh 1993/3/2 92/14/0182

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Bei hergestellten Wirtschaftsgütern ist die AfA in der Regel ausgeschlossen, solange das Wirtschaftsgut nicht fertiggestellt ist; eine AfA kommt erst in Betracht, wenn das Wirtschaftsgut den Zwecken des Betriebes dient und deshalb einer Abnutzung unterliegt. Bei einer Gebäudeerrichtung in Teilabschnitten ist nach Maßgabe der Aufnahm... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.03.1993

RS Vwgh 1993/3/2 92/14/0182

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Bei Gebäuden, die der Vermietung dienen, ist die Geltendmachung der AfA nicht erst mit der Vermietung zulässig, sondern schon ab der in der Vermietungsabsicht erfolgten Bereitstellung des Gebäudes, weil bei Gebäuden die rein altersbedingte Abnutzung in den Vordergrund tritt (Hinweis E 27.11.1984, 83/14/0046, 0048). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.03.1993

RS Vwgh 1993/3/2 92/14/0182

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28;EStG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Selbst bei einheitlicher Einkunftsquelle ist die AfA hinsichtlich selbständiger Gebäudeteile getrennt zu beurteilen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992140182.X13 Im RIS seit 20.11.2000 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.03.1993

RS Vwgh 1993/3/2 92/14/0182

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Betreffend die AfA ist zwischen den Anschaffungskosten eines Mietobjektes und den Herstellungskosten eines solchen Objektes zu differenzieren, weil ein angeschafftes Mietobjekt bereits mit der Anschaffung zur Vermietung bereitsteht, die Bereitstellung bei einem hergestellten Gebäude aber erst mit dessen Fertigstellung möglich ist. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.03.1993

RS Vwgh 1993/3/2 92/14/0182

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Ein Abgabepflichtiger, der eine AfA als Werbungskosten geltend macht, muß diese dem Grunde und der Höhe nach nachweisen (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch/2, Textziffer 115 zu § 16). Bei Wohngebäuden ist in der Regel eine Nutzungsdauer von 75 bis 100 Jahren angemessen (Hinwei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.03.1993

RS Vwgh 1993/3/2 92/14/0182

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §28;EStG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Ob ein Abgabepflichtiger an der Fertigstellung eines Gebäudes durch den Entzug der Mittel infolge Besteuerung der Mietzinsvorauszahlungen gehindert ist, ist für den Beginn der AfA nicht von Bedeutung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992140182.X11 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.03.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/2/22 92/15/0048

Die Beschwerdeführerin ist eingeantwortete gesetzliche Erbin nach ihrer am 27. März 1985 verstorbenen Mutter. Die Erblasserin hatte am Standort O 8 und 9 eine Gastwirtschaft betrieben, in der sie seit Jahren ausschließlich Flüchtlingen aus Traiskirchen in Verrechnung mit dem BM für Inneres entgeltlich Unterkunft gewährt hatte. Die Ehe der Erblasserin war mit Beschluß des KG Wr. Neustadt vom 17. November 1982, gemäß § 55a EheG geschieden worden, wobei sich die Erblasserin in einem geri... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.02.1993

RS Vwgh 1993/2/22 92/15/0048

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes und damit die Höhe des AfA-Satzes kann regelmäßig nur geschätzt werden, wobei eine solche Schätzung grundsätzlich dem Abgabenpflichtigen obliegt (Hinweis E 12.9.1989, 88/14/0162 und E 13.12.1989, 88/13/0056). European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.1993

RS Vwgh 1993/2/22 92/15/0048

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Beherbergung von Flüchtlingen kann sich aufgrund der geringeren Qualitätsanforderungen an die Ausstattung und den Zustand des Beherbergungsbetriebes eine etwas längere Nutzungsdauer des Gebäudes ergeben. Allerdings läßt eine derartige Nutzung eines solchen Betriebes im allgemeinen, zB in Hinblick auf eine höhere "Belagsdicht... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.1993

RS Vwgh 1993/2/22 92/15/0048

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §116 Abs2;EStG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde ist an ein vom Abgabepflichtigen in einem Verlassenschaftsverfahren eingeholtes Gutachten eines gerichtlich beeideten Bausachverständigen, der sich zur Frage der Restnutzungsdauer ausdrücklich geäußert und diese (im Rahmen der von ihm angest... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.1993

RS Vwgh 1993/2/22 92/15/0048

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Anerkennung der AfA beginnt grundsätzlich immer erst mit der Inbetriebnahme des Wirtschaftsgutes als Einkunftsquelle. Ausnahmsweise kann die AfA bereits vor der Inbetriebnahme Berücksichtigung finden, soferne sich die ernsthafte Vermietungsabsicht erweist (Hinweis E 27.11.1984, 83/14/0046, 0048 und E 30.9.1980, 847/79). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/1/12 88/14/0077

Unternehmensgegenstand der beschwerdeführenden KG ist laut Gesellschaftsvertrag das Immobilien-Leasing. Tatsächlicher Geschäftszweck ist ausschließlich die Erzielung von Einkünften aus der Vermietung eines von der Beschwerdeführerin auf fremdem Grund und Boden errichteten Gebäudes (Superädifikat), in dem ein Einkaufszentrum betrieben wird. An der KG ist eine GmbH als Treuhandkommanditistin beteiligt. Diese hat als Treuhänder mit zahlreichen (ca. 100) natürlichen Personen als Treugeber... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 12.01.1993

RS Vwgh 1993/1/12 88/14/0077

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §19 Abs2;EStG 1972 §7 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 88/14/0078 88/14/0079
Rechtssatz: Daß Zinsenvorauszahlungen für ein Darlehen nicht rückzahlbar sind, steht der Anwendung des § 19 Abs 2 EStG 1972 nic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.01.1993

RS Vwgh 1993/1/12 88/14/0077

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §19 Abs2;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1972 §7 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 88/14/0078 88/14/0079
Rechtssatz: AusfzF, ob ein als Mietvorauszahlung geleisteter Betrag in Wahrheit keine Mietvorauszahlung,... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.01.1993

RS Vwgh 1993/1/12 88/14/0077

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §19 Abs2;EStG 1972 §7 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 88/14/0078 88/14/0079
Rechtssatz: Die möglicherweise unwirtschaftliche Entscheidung eines Abgabepflichtigen berechtigt die Abgabenbehörde nicht dazu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.01.1993

TE Vwgh Beschluss 1992/11/17 89/14/0128

Der Beschwerdeführer erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Mitbeteiligter an Baufirmen und aus der gewerblichen Vermietung von Baumaschinen, Einkünfte aus selbständiger Arbeit für die Erstellung von Schätzungsgutachten, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. In den Jahren 1970 bis 1975 errichtete der Beschwerdeführer ein Hotel mit 60 Betten, Restaurant und Bar, welches am 22. Dezember 1975 eröffnet wurde. Während der Beschwerdefü... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 17.11.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/11/17 92/14/0141

Der Beschwerdeführer ist Notar und ermittelte seinen Gewinn im Streitzeitraum 1986 bis 1988 gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1972. Im Zuge einer im Jahr 1990 durchgeführten Betriebsprüfung wurde festgestellt, daß der Beschwerdeführer mit Mietvertrag vom 17. Dezember 1985 und Wirksamkeit ab 1. Jänner 1986 ein Gebäude von seiner Ehegattin um monatlich S 7.200,-- netto (wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex 1976) gemietet hat und dieses Haus nach umfangreichen Sanierungsarbeiten für sein Not... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.11.1992

RS Vwgh 1992/11/17 92/14/0141

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;EStG 1972 §7 Abs1;HGB §203 Abs3;MRG §1 Abs1;
Rechtssatz: Auch aktivierungspflichtige Aufwendungen eines Mieters auf die Bestandsache, wie Einbauten oder Umbauten, sind auf deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Die Nutzungsdauer bei derartigen Auf... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.11.1992

RS Vwgh 1992/11/17 92/14/0141

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;EStG 1972 §29 Z1;EStG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Einschätzung der Nutzungsdauer sind zukünftige Verhältnisse nur insoweit zu berücksichtigen, als sich diese in der Gegenwart bereits verläßlich voraussehen lassen (Hinweis E 12.9.1989, 88/14/0162). Eine wiederholte eigenmächtige Aneignung (Nichtabfü... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.11.1992

RS Vwgh 1992/11/17 92/14/0141

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §7 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Unter betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes ist die Dauer seiner technischen und wirtschaftlichen Nutzbarkeit zu verstehen. Die technische Abnutzung ist der materielle Verschleiß des Wirtschaftsgutes, sein Substanzverzehr. Als wirtschaftliche Abnutzung wird die Verminderung ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.11.1992

RS Vwgh 1992/11/17 92/14/0141

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes (und damit die Höhe des AfA-Satzes) kann regelmäßig nur geschätzt werden. Eine solche Schätzung obliegt grundsätzlich dem Abgabepflichtigen, der in aller Regel über einen besseren Einblick als die Abgabenbehörde verfügt, wie lange sich das von ihm angeschaffte oder hergest... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.11.1992

RS Vwgh 1992/11/17 89/14/0128

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §7 Abs1;LiebhabereiV;
Rechtssatz: Die AfA trägt echten Wertverlusten Rechnung, weshalb sie bei der Beurteilung, ob steuerliche Liebhaberei vorliegt oder nicht, nicht außer Ansatz bleiben darf (Hinweis E 13.12.1988, 86/14/0091). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1989140128.X04 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.11.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/11/3 92/14/0038

Die Beschwerdeführer betreiben seit 27. August 1984 eine Fahrschule mit den Standorten in M. und B. in der Form einer (atypisch) stillen Gesellschaft. Mit notarieller Vereinbarung vom 30. Juli 1984 wurden von dem die Fahrschule bis dahin betreibenden LK die beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und der Firmenwert der Fahrschule auf UK (Erstbeschwerdeführer) übertragen, nachdem dieser im Jahre 1984 von LK adoptiert worden war. Zweck dieser Adoption ist es nach der unwiderspr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.11.1992

RS Vwgh 1992/11/3 92/14/0038

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §7 Abs1;KFG 1967 §109 Abs1;KFG 1967 §109 Abs2;KFG 1967 §109 Abs5;
Rechtssatz: AusfzF, warum die Abgabenbehörde eine AfA vom Firmenwert einer Fahrschule nicht anerkannt hat. (Der vormalige Fahrschulinhaber adoptierte den nunmehrigen Fahrschulinhaber und Bf, wodurch er es diesem erst ermöglichte, die Fa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.11.1992

RS Vwgh 1992/11/3 92/14/0038

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Der Firmenwert setzt sich aus einer Vielzahl von Wertfaktoren zusammen, aber dennoch stellt er ein einheitlich zu bewertendes Wirtschaftsgut dar, das je nach Art und Gewichtung seiner Wertfaktoren entweder zur Gänze als abnutzbares oder zur Gänze als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut anzunehmen ist (Hi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.11.1992

RS Vwgh 1992/11/3 92/14/0038

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1839/76 E 4. März 1980 RS 1 Stammrechtssatz Der Geschäftswert oder Firmenwert kann ein abnutzbares Wirtschaftsgut sein. Ob dies der Fall ist, hängt von dem im Einzelfall gegebenen Umständen ab (E 21.9.1976, 1270, 1361/76; E 12.9.1978, 1048/78 und E 5.10.1979, 500, 630/78). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.11.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/10/28 88/13/0006

Die Beschwerdeführer sind je zur Hälfte Eigentümer eines Mietwohnhauses. Während der Zweitbeschwerdeführer die auf seine Eigentumshälfte entfallenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielte, war die Eigentumshälfte des Erstbeschwerdeführers im Streitjahr 1979 mit einem lebenslänglichen Fruchtgenußrecht seiner Mutter belastet. Dementsprechend wurden die auf diese Eigentumshälfte entfallenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der Mutter des Erstbeschwerdeführers zugerec... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.10.1992

RS Vwgh 1992/10/28 88/13/0006

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §354;ABGB §509;EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/06 91/13/0074 5 Stammrechtssatz Der zur Geltendmachung der Absetzung für Abnutzung grundsätzlich berechtigte Eigentümer des mit dem Fruchgenuß belasteten Hälfteanteiles ist von der Möglichke... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.10.1992

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