RS Vwgh 1992/11/3 92/14/0038

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Veröffentlicht am 03.11.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §6 Z1;
EStG 1972 §6 Z2;
EStG 1972 §7 Abs1;

Rechtssatz

Der Firmenwert setzt sich aus einer Vielzahl von Wertfaktoren zusammen, aber dennoch stellt er ein einheitlich zu bewertendes Wirtschaftsgut dar, das je nach Art und Gewichtung seiner Wertfaktoren entweder zur Gänze als abnutzbares oder zur Gänze als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut anzunehmen ist (Hinweis E 5.3.1986, 84/13/0062, VwSlg 6084 F/1986).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992140038.X01

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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