RS Vwgh 1991/12/13 91/13/0106

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Veröffentlicht am 13.12.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §7 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1992, 875;

Rechtssatz

Die Frage der Abnutzbarkeit des Firmenwertes ist auf Grund der Verhältnisse zu den jeweiligen Bilanzstichtagen zu beantworten. Eine allfällige Unsicherheit über eine in Zukunft geltende Rechtslage und damit über den Bestand des Firmenwertes reicht nicht aus, eine Absetzung für Abnutzung zu rechtfertigen. Unsicherheit allein kann nicht die Abnutzbarkeit eines an sich nicht abnutzbaren Wirtschaftsgutes begründen (Doralt, Der Firmenwert in der Handelsbilanz und Steuerbilanz, 80; Hinweis E 5.10.1979, 500/78, 630/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991130106.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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