RS Vwgh 1992/9/22 88/14/0088

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Veröffentlicht am 22.09.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §10;
EStG 1972 §6 Z1;
EStG 1972 §7 Abs1;
EStG 1972 §8 Abs1;

Rechtssatz

Wenn ein Abgabepflichtiger auf ein Gutachten zur Feststellung des Verkehrswertes verweist, ergibt dies dann keinen schlüssigen Beweis für eine Bewertung der Liegenschaft zu einem niedrigeren Teilwert, wenn das Gutachten die Frage des Wertes von Grund und Boden nicht berücksichtigt hat. Überdies hätte der Abgabepflichtige besondere Umstände nachweisen müssen, welche über die gewöhnliche AfA hinaus eine weitere Wertminderung begründet hätten (Hinweis E 14.10.1981, 1814/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988140088.X06

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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