Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §354;ABGB §509;EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Es ist nicht rechtsirrig, wenn im Falle einer Fruchtgenußbestellung die Gebäude-AfA weder beim Fruchtgenußberechtigten noch beim Fruchtgenußbelasteten Berücksichtigung findet. Die Gebäude-AfA bleibt nicht des... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin kaufte Gesellschaftsanteile der A Warenhandels- und BeteiligungsgmbH & Co KG, welche zwei Supermärkte betrieb, sowie der A Warenhandels- und BeteiligungsgmbH Treibstoff-Vertriebs KG, welche bei diesen Supermärkten je eine Tankstelle betrieb. Im Zuge abgabenbehördlicher Prüfungen stellte der Prüfer unter anderem fest, daß die auf Grund der Anteilsveräußerungen sich ergebende Auflösung der stillen Reserven anteilsmäßig dem Anlagevermögen, zum überwiegenden Tei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §7 Abs1;EStG 1972 §8 Abs3;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/14/0051
Rechtssatz: Läßt man einen als maßgeblich zu bezeichnenden Standortvorteil außer acht und ergibt sich ansonsten kein Überwiegen sachbezogener Firmenwertkomp... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §7 Abs1;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2;EStG 1988 §8 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/14/0051 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/02 88/13/0031 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH kann der Firmenwert sowohl ein abnutzbares als auch ein ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §53;BewG 1955 §56 Abs1;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §7 Abs1;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2;EStG 1988 §8 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/14/0051 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/02 88/13/0031 5 Stammrechtssatz Die gute Lage (Standort, ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die Entscheidungsgründe: des hg. Erkenntnisses vom 13. Mai 1986, 83/14/0089, 0094, verwiesen. Mit dieser Entscheidung hat der Verwaltungsgerichtshof den damals angefochtenen Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben, da die belangte Behörde aus den in den Z. 6, 7 und 8 des Erkenntnisses angeführten Gründen die Rechtslage verkannt hatte. Im fortgesetzten Verfahren erließ das Finanzamt z... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §7 Abs1;EStG 1972 §8 Abs1;
Rechtssatz: Wenn ein Abgabepflichtiger auf ein Gutachten zur Feststellung des Verkehrswertes verweist, ergibt dies dann keinen schlüssigen Beweis für eine Bewertung der Liegenschaft zu einem niedrigeren Teilwert, wenn das Gutachten die Frage des Wertes von Grund und Boden nicht b... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1814/79 E 14. Oktober 1981 RS 2 Stammrechtssatz Der Nachweis, daß der Teilwert niedriger ist, als die um die Absetzung für Abnutzung geminderten Anschaffungskosten oder Herstellungskosten obliegt hiebei dem die Teilwertabschreibung vornehmenden Unternehmer (Hinweis E 30.3.1962, 1968/61); denn der... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist ordentlicher Hochschulprofessor an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien. Seinen Lohnsteuerfreibetragsanträgen für die Kalenderjahre 1988 und 1989/1990 gab das Finanzamt hinsichtlich der geltend gemachten Werbungskosten nach einem Vorhalteverfahren nur teilweise Folge. Nach der gegen die Bescheide des Finanzamtes erhobenen Berufung waren die Aufwendungen für Taxifahrten zwischen Arbeitsstätte und dritten Orten einerseits und der Wohnung des B... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §13;EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §7 Abs1;EStG 1988 §13;EStG 1988 §16 Abs1 Z8;EStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Bilder (Gemälde) sind grundsätzlich keine abnutzbaren Wirtschaftsgüter (Hinweis E 6.12.1963, 1231/63). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1990130291.X04 Im RIS seit ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Linienpilot bei Austrian Airlines beschäftigt. Für das Kalenderjahr 1988 beantragte er die Berücksichtigung erhöhter Werbungskosten durch eine entsprechende Eintragung auf der Lohnsteuerkarte. Bei Ermittlung des monatlichen Freibetrages versagte das Finanzamt unter anderem den Aufwendungen für das Arbeitszimmer im Wohnhaus des Beschwerdeführers die Anerkennung als Werbungskosten. Art und Umfang der zu Hause verrichteten Tätigkeiten ließen die Errichtung ei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Grundsätzlich sind anteilig auf ein Arbeitszimmer im Wohnhaus des Abgabepflichtigen entfallende Aufwendungen, wie die Absetzung für Abnutzung, anteilige Finanzierungskosten und Energiekosten, nur dann als Werbungskosten anzuerkennen, wenn die ausgeübte Tätigkeit ein ausschließlich beruflichen Zwecken dienendes Arb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für die Kalenderjahre 1983 und 1984 neben positiven Einkünften aus Kapitalvermögen sowie Vermietung und Verpachtung (für das Kalenderjahr 1983 auch sonstige Einkünfte) Verluste aus selbständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb (letztere 1983: S 363.992,-- und 1984: S 433.204,--). In den Umsatzsteuererklärungen führte der Beschwerdeführer die Streitsache - Herstellung, Verkauf und Vermietung von Wohnmobilen - betreffend für das Jahr 1983 keine und für das Ja... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/15 89/14/0187 3 Stammrechtssatz Tätigkeiten, die das typische Bild eines Gewerbebetriebes aufweisen, haben die Vermutung einer steuerlich relevanten Tätigkeit für sich. Es ist aber als Indiz einer mangelnden Gewinnabsicht anzusehen, wenn ein Steuerpflichtiger neb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Rauchfangkehrer. Er ermittelt den Gewinn gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1972. 1989 fand bei ihm eine die Jahre 1985 bis 1987 umfassende Betriebsprüfung statt. Dabei wurde vom Betriebsprüfer unter anderem folgende Feststellung getroffen: "Am 1.2.1985 wurde die Rauchfangkehrerkonzession um S 969.616,-- (netto) von Herrn F., R, erworben. Dieser Wert wurde aktiviert und eine Abschreibung von jährlich S 96.961,-- vorgenommen. In Fällen, in denen der Firmenwert in erster Lin... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1992, 875;
Rechtssatz: Die Frage der Abnutzbarkeit des Firmenwertes ist auf Grund der Verhältnisse zu den jeweiligen Bilanzstichtagen zu beantworten. Eine allfällige Unsicherheit über eine in Zukunft geltende Rechtslage und damit über den Bestand des Firmenwertes reicht nicht aus, eine Absetzung für ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1992, 875;
Rechtssatz: Der Firmenwert eines Rauchfangkehrerbetriebes gehört grundsätzlich nicht zu den abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, da er sich in erster Linie in der Sicherung des Kehrbezirkes manifestiert, der nach seiner Art einer Abschreibung nicht zugänglich ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §7 Abs1;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1992, 875; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1839/76 E 4. März 1980 RS 1 Stammrechtssatz Der Geschäftswert oder Firmenwert kann ein abnutzbares Wirtschaftsgut sein. Ob dies der Fall ist, hängt von dem im Einzelfall gegebenen Umständen ab (E 21.9.1... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat im Instanzenzug im Zusammenhang mit der Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 Abs. 1 lit. d BAO für 1989 die Absetzung für Abnutzung des der Vermietung dienenden Gebäudes nicht erklärungsgemäß mit 2 %, sondern mangels Nachweises einer kürzeren Nutzungsdauer gemäß der Regel des § 16 Abs. 1 Z. 8 lit. e EStG 1988 mit 1,5 % der Bemessungsgrundlage angenommen. Die Beschwerdeführer haben im Verwaltungsverfahren die Aufforderung, den Nachweis einer kürzeren Nutzungs... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH hatte 1982 von einer Bank ein Grundstück mit Werkshalle und Bürogebäude für fünf Jahre gemietet. Es war vereinbart, daß der Mietvertrag nach Ablauf der Vertragszeit ohne Kündigung erlischt und alle nicht demontierbaren Investitionen mit Ende des Mietvertrages entschädigungslos ins Eigentum des Vermieters übergehen. Die Beschwerdeführerin erhielt gleichzeitig auf Dauer des Mietvertrages vom Vermieter ein Kaufanbot hinsichtlich der Liegenschaft. Die Beschwerd... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb 1986 eine Tabaktrafik um S 450.000,-- und behandelte im Streitzeitraum den erworbenen Firmenwert von S 300.000,-- als abnutzbares Wirtschaftsgut, wobei er die Nutzungsdauer mit fünf Jahren annahm. Er führte ins Treffen, das Ausmaß der von ihm erzielten Umsatz- und Gewinnsteigerung spreche dafür, daß die persönlichen Fähigkeiten und Leistungen des jeweiligen Unternehmers den Wert des Wirtschaftsgutes überwiegend bestimmten. In eventu begehrte er Teilwertabsc... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Ausf zum Firmenwert einer Tabaktrafik als abnutzbares Wirtschaftsgut (Hinweis E 3.12.1986, 84/13/0289; E 11.12.1990, 90/14/0187; E 2.5.1991, 88/13/0031). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991140160.X01 Im RIS seit 26.11.1991 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs2;EStG 1972 §5;EStG 1972 §7 Abs1;GmbHG §115;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Für die Nutzungdauer von Einbauten in ein Mietobjekt ist der Sachverhalt maßgebend, der sich zur Abschätzung der Frage am Bilanzstichtag d... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §114 Abs4;EStG 1988 §125 Z1;EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;EStG 1988 §7 Abs1;EStG 1988 §8 Abs1;
Rechtssatz: Es bestehen keine Bedenken gegen § 16 Abs 1 Z 8 lit e EStG 1988 unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes. Dieser Vorschrift ist eine Beweislastverteilung hinsichtlich einer kürzeren Nutzungsdaue... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerinnen waren je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 556 KG Z, auf welcher sich ein Miethaus befindet, aus dem sie Einkünfte aus Vermietung erzielten. Mit Schenkungsvertrag vom 2. Dezember 1982 schenkte die Zweitbeschwerdeführerin der Erstbeschwerdeführerin ihren Hälfteanteil, behielt sich jedoch im gleichen Vertrag auf Lebenszeit das Fruchtgenußrecht an dem geschenkten Hälfteanteil vor. In dem für das Jahr 1987 ergangenen Bescheid des Finanzamtes nach § 18... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §354;ABGB §509;BAO §24 Abs1 litd;EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: In der Überlegung, daß der Eigentümer es ist, der die natürliche Abnutzung einer durch ein Fruchtgenußrecht belasteten Sache, ihren Wertverzehr, grundsätzlich selbst zu tragen hat,... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §354;ABGB §509;EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Der zur Geltendmachung der Absetzung für Abnutzung grundsätzlich berechtigte Eigentümer des mit dem Fruchgenuß belasteten Hälfteanteiles ist von der Möglichkeit der Absetzung dadurch ausgeschlossen, daß er Einkünfte aus diesem... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §354;ABGB §509;EStG 1972 §1 Abs1;EStG 1972 §2 Abs1;EStG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Auch wenn weder dem Fruchtgenußbelasteten noch dem Fruchtnießer eine Berechtigung zur Geltendmachung der AfA bezüglich des belasteten Hälfteanteiles an dem betreffenden Gebäude zusteht, stellt dieses Ergebnis keine Verletzung des ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §354;ABGB §509;EStG 1972 §7 Abs1;HGB §203 Abs2;HGB §203 Abs3;
Rechtssatz: Wer in der Vergangenheit die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten getragen hat, ist nicht das tragende Kriterium für die Berechtigung zur Geltendmachung der AfA, denn der Zweck dieser Absetzungsbestimmung liegt nic... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §509;EStG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Im Fruchtgenußfall wird das Wirtschaftsgut selbst nicht dem Fruchtnießer zugewendet, sondern ihm lediglich ein Nutzungsrecht an fremder Sache eingeräumt. Wäre das Nutzungsrecht als solches einer Abnutzung zugänglich, wären Überlegungen über eine dafür einzuräumende Absetzung ... mehr lesen...