RS Vwgh 1992/11/17 92/14/0141

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Veröffentlicht am 17.11.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §7 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Unter betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes ist die Dauer seiner technischen und wirtschaftlichen Nutzbarkeit zu verstehen. Die technische Abnutzung ist der materielle Verschleiß des Wirtschaftsgutes, sein Substanzverzehr. Als wirtschaftliche Abnutzung wird die Verminderung oder das Aufhören der Verwendungsmöglichkeit des Wirtschaftsgutes für den Steuerpflichtigen bezeichnet (Hinweis Hofstätter-Reichel, Kommentar zur Einkommensteuer, § 7 EStG 1972, Textziffer 9).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992140141.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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