Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1 Z1 EStG 1988 §34 Abs2 EStG 1988 § 34 heute EStG 1988 § 34 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 34 gültig von 10.10.2024 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14... mehr lesen...
1 Der Mitbeteiligte machte im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2019 u. a. Fahrtkosten iHv 6.500 € für die Abholung seines Kindes bei der Kindesmutter in Tschechien als außergewöhnliche Belastung geltend. 2 Im Einkommenssteuerbescheid vom 17. Juli 2020 berücksichtigte das Finanzamt die geltend gemachten Fahrtkosten nicht. Diese seien dem Mitbeteiligten weder aus tatsächlichen, rechtlichen noch sittlichen Gründen zwangsläufig erwachsen und daher keine außergewöhnliche ... mehr lesen...
1 Der Mitbeteiligte machte im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2019 u. a. Fahrtkosten iHv 6.500 € für die Abholung seines Kindes bei der Kindesmutter in Tschechien als außergewöhnliche Belastung geltend. 2 Im Einkommenssteuerbescheid vom 17. Juli 2020 berücksichtigte das Finanzamt die geltend gemachten Fahrtkosten nicht. Diese seien dem Mitbeteiligten weder aus tatsächlichen, rechtlichen noch sittlichen Gründen zwangsläufig erwachsen und daher keine außergewöhnliche ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1 Z2 EStG 1988 §34 Abs3 EStG 1988 § 34 heute EStG 1988 § 34 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 34 gültig von 10.10.2024 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14... mehr lesen...
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Norm: EStG 1988 §34 Abs1 Z2 EStG 1988 §34 Abs3 EStG 1988 § 34 heute EStG 1988 § 34 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 34 gültig von 10.10.2024 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14... mehr lesen...
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Norm: EStG 1988 §34 Abs1 Z2 EStG 1988 §34 Abs3 EStG 1988 § 34 heute EStG 1988 § 34 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 34 gültig von 10.10.2024 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14... mehr lesen...
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Norm: EStG 1988 §34 Abs1 EStG 1988 §34 Abs1 Z2 EStG 1988 §34 Abs3 EStG 1988 § 34 heute EStG 1988 § 34 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 34 gültig von 10.10.2024 bis 31.12.2025 zuletzt geändert d... mehr lesen...
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Norm: EStG 1988 §34 Abs1 EStG 1988 §34 Abs1 Z2 EStG 1988 §34 Abs3 EStG 1988 § 34 heute EStG 1988 § 34 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 34 gültig von 10.10.2024 bis 31.12.2025 zuletzt geändert d... mehr lesen...
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Norm: EStG 1988 §34 Abs1 Z2 EStG 1988 §34 Abs3 EStG 1988 § 34 heute EStG 1988 § 34 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 34 gültig von 10.10.2024 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14... mehr lesen...
1 Die Mitbeteiligte machte im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2015 verschiedene gesundheitsbezogene Aufwendungen, darunter auch die im Revisionsfall strittigen Kosten für eine Schulteroperation in einer Privatklinik in der Höhe von 2.005 € geltend. 2 Mit Vorhalt vom 3. Dezember 2019 forderte das Finanzamt die Mitbeteiligte u.a. auf, Belege betreffend diese Aufwendungen vorzulegen. 3 Im Einkommensteuerbescheid vom 20. Jänner 2020 erkannte das Finanzamt u.a. die Kos... mehr lesen...
1 Die Mitbeteiligte machte im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2015 verschiedene gesundheitsbezogene Aufwendungen, darunter auch die im Revisionsfall strittigen Kosten für eine Schulteroperation in einer Privatklinik in der Höhe von 2.005 € geltend. 2 Mit Vorhalt vom 3. Dezember 2019 forderte das Finanzamt die Mitbeteiligte u.a. auf, Belege betreffend diese Aufwendungen vorzulegen. 3 Im Einkommensteuerbescheid vom 20. Jänner 2020 erkannte das Finanzamt u.a. die Kos... mehr lesen...
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Norm: EStG 1988 Außergewöhnliche Belastungen 1996/303 §4EStG 1988 Außergewöhnliche Belastungen 1996/303 §5 Abs1 EStG 1988 §34 Abs1 EStG 1988 §34 Abs1 Z2 EStG 1988 §34 Abs3 EStG 1988 §34 Abs6 EStG 1988 § 34 heute EStG 1988 § 34 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 ... mehr lesen...
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Norm: EStG 1988 Außergewöhnliche Belastungen 1996/303 §4EStG 1988 Außergewöhnliche Belastungen 1996/303 §5 Abs1 EStG 1988 §34 Abs1 EStG 1988 §34 Abs1 Z2 EStG 1988 §34 Abs3 EStG 1988 §34 Abs6 EStG 1988 § 34 heute EStG 1988 § 34 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 ... mehr lesen...
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Norm: EStG 1988 Außergewöhnliche Belastungen 1996/303 §4EStG 1988 Außergewöhnliche Belastungen 1996/303 §5 Abs1 EStG 1988 §34 Abs1 Z2 EStG 1988 §34 Abs3 EStG 1988 §34 Abs6 EStG 1988 § 34 heute EStG 1988 § 34 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 ... mehr lesen...
1 Der Mitbeteiligte machte in seiner Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2018 verschiedene Aufwendungen im Zusammenhang mit der Behinderung seines Sohnes, für den er die erhöhte Familienbeihilfe und Pflegegeld bezog, als außergewöhnliche Belastungen geltend. 2 Das Finanzamt erkannte einen Teil dieser Kosten - konkret die Kosten für die dem Sohn verabreichte Sondennahrung - nicht als außergewöhnliche Belastung an, weil diese Kosten bereits mit dem Pflegegeld abgegolten seien. 3 I... mehr lesen...
1 Der Mitbeteiligte machte in seiner Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2018 verschiedene Aufwendungen im Zusammenhang mit der Behinderung seines Sohnes, für den er die erhöhte Familienbeihilfe und Pflegegeld bezog, als außergewöhnliche Belastungen geltend. 2 Das Finanzamt erkannte einen Teil dieser Kosten - konkret die Kosten für die dem Sohn verabreichte Sondennahrung - nicht als außergewöhnliche Belastung an, weil diese Kosten bereits mit dem Pflegegeld abgegolten seien. 3 I... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber machte in der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2016 u.a. Werbungskosten (Arbeitsmittel, Fachliteratur) iHv 715 € und in der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2017 u.a. außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt (Krankheitskosten) iHv 18.000 € geltend. 2 Im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2016 berücksichtigte das Finanzamt lediglich den Pauschbetrag für Werbungskosten iHv 132 €. In der Begründung: führte das ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber machte in der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2016 u.a. Werbungskosten (Arbeitsmittel, Fachliteratur) iHv 715 € und in der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2017 u.a. außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt (Krankheitskosten) iHv 18.000 € geltend. 2 Im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2016 berücksichtigte das Finanzamt lediglich den Pauschbetrag für Werbungskosten iHv 132 €. In der Begründung: führte das ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1 Z2 EStG 1988 §34 Abs3 EStG 1988 § 34 heute EStG 1988 § 34 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 34 gültig von 10.10.2024 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14... mehr lesen...
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Norm: EStG 1988 §34 Abs1 Z2 EStG 1988 §34 Abs3 EStG 1988 § 34 heute EStG 1988 § 34 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 34 gültig von 10.10.2024 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber machte - soweit für das Revisionsverfahren noch relevant - in den Jahren 2012 bis 2014 in seiner Arbeitnehmerveranlagung behinderungsbedingte außergewöhnliche Belastungen geltend, die einerseits Fahrtkosten für Ausflüge mit seinem behinderten Sohn sowie einen anteiligen Pauschalbetrag nach § 5 Abs. 1 der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen betrafen. Der Revisionswerber machte - soweit für das Revisionsverfahren noch relevant - in den Jahren 2012 b... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1 Z2 EStG 1988 §34 Abs3 EStG 1988 § 34 heute EStG 1988 § 34 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 34 gültig von 10.10.2024 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1 Z2 EStG 1988 §34 Abs3 EStG 1988 § 34 heute EStG 1988 § 34 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 34 gültig von 10.10.2024 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14... mehr lesen...
1 Die mitbeteiligte Partei machte im Rahmen ihrer Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2010, aufgrund einer Behinderung ihrer Tochter, außergewöhnliche Belastungen gemäß § 34 EStG 1988 ohne Selbstbehalt in Höhe von 23.382,05 € geltend. Die mitbeteiligte Partei machte im Rahmen ihrer Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2010, aufgrund einer Behinderung ihrer Tochter, außergewöhnliche Belastungen gemäß Paragraph 34, EStG 1988 ohne Selbstbehalt in Höhe von 23.382,05 € geltend. 2 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 EStG 1988 §34 Abs1 Z2 EStG 1988 § 34 heute EStG 1988 § 34 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 34 gültig von 10.10.2024 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 144/20... mehr lesen...
1 Die mitbeteiligte Partei machte - soweit für das Revisionsverfahren noch relevant - Aufwendungen für einen Lifteinbau im Haus der Mutter sowie die Kosten für Massagen als außergewöhnliche Belastung geltend. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis gab das Bundesfinanzgericht der Beschwerde des Mitbeteiligten gegen die Nichtanerkennung dieser Kosten durch das Finanzamt Folge. Nach Wiedergabe des Verfahrensganges führte das Bundesfinanzgericht aus, der Mitbeteiligte leide an f... mehr lesen...
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Norm: EStG 1988 §34 Abs1 Z2 EStG 1988 §34 Abs3 EStG 1988 § 34 heute EStG 1988 § 34 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 34 gültig von 10.10.2024 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14... mehr lesen...