Der Mitbeteiligte beglich im Jahr 1992 eine Bankschuld (S 428.000,--) seiner nicht erwerbstätigen Gattin und machte in der Einkommensteuererklärung für 1992 diesen Betrag als außergewöhnliche Belastung geltend. Zur Begründung: führte er aus, er habe im Jahr 1992 anläßlich einer Exekution gegen seine Frau (nach der Aktenlage handelte es sich um eine Fahrnisexekution) festgestellt, daß diese seit Jahren Schulden eingegangen sei, zu deren Begleichung ihr die Mittel gefehlt hätten. Sie lei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, welcher im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezog, beantragte die Berücksichtigung eines seiner Tochter, die am 17. Jänner 1987 geheiratet hatte, in zwölf gleichen, ab Jänner 1987 jeweils zur Monatsmitte bar in Raten hingegebenen Heiratsgutes in Höhe von S 180.000,-- und einer seinem Sohn, der am 18. September 1987 geheiratet hatte, am 10. Dezember 1987 durch Überweisung auf ein Bankkonto des Empfängers bezahlten Ausstattung in Höhe von S 140.00... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;BAO §21 Abs1;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §78 Abs1;EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §78 Abs1;
Rechtssatz: Maßgebendes Kriterium für die in wirtschaftlicher Betrachtungsweise vorzunehmende einkommensteuerrechtliche Abgrenzung des von einem Dienstgeber einem Dienstne... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §90;ABGB §94 Abs2;EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §34 Abs3;
Rechtssatz: Für das Tragen von Krankheitskosten der Ehegattin ergibt sich aus der Unterhaltspflicht eine rechtliche Verpflichtung. Dies gilt allerdings nur für solche Krankheitskosten, die typischerweise mit einer Heilbehandlung verbunden sind. Wenn es au... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1218;ABGB §1231;ABGB §140;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1988 §34 Abs1;
Rechtssatz: Bei Ausmessung der Ausstattung für den Sohn des Abgabepflichtigen wirkt sich das im gleichen Jahr von letzterem an die Tochter geleistete Heiratsgut mindernd auf die Ausmessungsgrundlage aus (vgl die bei Dittrich-Tades, ABGB/34, E 148... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §140;ABGB §90;ABGB §94 Abs2;BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/11 91/14/0052 1 (hier: Bedienung eines Kredites der Ehegattin des Abgabepflichtigen; Kreditaufnahme erfolgte nach Angabe des Abgab... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §78 Abs1;EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §78 Abs1;
Rechtssatz: Mit Fremdmitteln finanzierte Zahlungen eines Steuerpflichtigen stellen erst bei Rückzahlung der Fremdmittel eine (außergewöhnliche) Belastung dar, während bei Leistung des Aufwandes aus bloß vorschußweise gewährtem Arbeitslohn die Belastung beim Steuerpflichtigen sofort und n... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34;EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §34 Abs3;EStG 1988 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0015 E 20. September 1988 RS 1(hier EStG 1988 heranzuziehen) Stammrechtssatz Aufwendungen zur Vermeidung einer Rufschädigung können aus tatsächlichen Gründen eine außergewöhnliche Belastung darstellen. Allerdings ist das bloße Bestreben, eine Rufschädigung zu... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer hatte in seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 1988 aus dem Titel der Hingabe eines Heiratsgutes für seinen im Jahre 1988 verehelichten Sohn einen Betrag von S 600.000,--, seine Ehegattin, die Zweitbeschwerdeführerin, aus dem gleichen Grunde einen solchen von S 500.000,--, als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht. Ausgehend vom wirtschaftlichen Familieneinkommen der beiden Beschwerdeführer für das Jahr 1988 errechnete das Finanzamt unter Berüc... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §27;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/13/0238
Rechtssatz: Daß der VwGH eine abweichende Betrachtungdweise in Richtung einer Möglichkeit einer außergewöhnlichen Belastung de... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;BAO §21 Abs1;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/13/0238
Rechtssatz: Zwar trifft es zu, daß eine über das Jahr der Verehelichung hinausgehende Betrachtungsw... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/13/0238
Rechtssatz: Nach einheitlicher Rechtsprechung der Zivilgerichte ist für das Ausma der Ausstattung nicht nur das Einkommen des Dotationspflichtigen, sondern au... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin und ihr Ehegatte bestellten im Oktober 1987 ihrer gemeinsamen Tochter zu deren Verehelichung (27. Juni 1987) ein Heiratsgut; die Beschwerdeführerin leistete 300.000 S, ihr Gatte 100.000 S. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Einkommensteuerbescheid 1987 anerkannte die belangte Behörde gegenüber der Beschwerdeführerin keine außergewöhnliche Belastungen, weil diese die zumutbare Mehrbelastung nicht überstiegen hätten. Die Tochter habe einen zivilrechtlichen Ans... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, zum damaligen Zeitpunkt ehrenamtlicher Funktionär (Kassier) eines Sportvereines (in der Folge: Verein), übernahm im Jahr 1984 die Bürgschaft für einen vom Verein aufgenommenen Kredit von rund 500.000 S. In den Jahren 1985 bis 1987 hatte der Beschwerdeführer auf Grund finanzieller Schwierigkeiten des Vereines dessen Verbindlichkeiten von rund 403.000 S aus dem Titel der Bürgschaft zu erfüllen. Der Beschwerdeführer erzielte in den Streitjahren neben Einkünften ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Eine sittliche Verpflichtung iSd § 34 Abs 3 EStG 1972 besteht nur zwischen Familienangehörigen, die gegenseitig nicht unterhaltspflichtig sind. Eine allgemeine sittliche Pflicht, Dritten beizustehen, besteht hingegen nicht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:199215... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Gegenüber einem Verein als juristische Person bestehen auch für einen Funktionär keine besonderen Beziehungen, die die sittliche Notwendigkeit von Aufwendungen begründen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1992150214.X03 Im RIS seit 07... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Bei einer bestehenden sittlichen Verpflichtung zur Übernahme einer Bürgschaft ist für deren Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung iSd § 34 EStG 1972 auch zu prüfen, ob Aufwendungen, die die Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse des Steuerpflichtigen übersteigen, insbesondere, wenn durch diese... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Zwangsläufigkeit aus sittlichen Gründen setzt voraus, daß sich der Steuerpflichtige nach dem Urteil billig und gerecht denkender Menschen zu der Leistung verpflichtet halten kann. Es reicht nicht aus, daß die Leistung menschlich verständlich ist, es muß vielmehr die Sittenor... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/10/25 90/14/0191 1 Stammrechtssatz Der iZm der Heiratsausstattung gemäß § 34 EStG 1972 steuerlich anzuerkennende Betrag bestimmt sich der Höhe nach nach dem Ausmaß, in dem der Abgabepflichtige zivilrechtlich zur Dotation v... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/10/25 90/14/0191 3 Stammrechtssatz Nur dann, wenn die Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse des Dotationspflichtigen stärkeren Schwankungen unterliegen, ist eine über das Jahr der Verehelichung hinausgehende Bet... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1120;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Beide Eltern haften je nach ihren Lebensverhältnissen anteilig, aber nicht solidarisch für das Heiratsgut, sodaß sich das Kind daher nur getrennt an jeden der beiden Elternteile wenden und von ihm einen angemessenen Teil für sein Heiratsgut begehren kann ... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die Anerkennung von Aufwendungen für eine Haushälterin in Höhe von insgesamt S 138.993,-- als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1988 strittig. Der seit Jahren verwitwete Beschwerdeführer beschäftigte die Haushälterin in seinem Haushalt in W., in dem er zusammen mit seinen beiden in Ausbildung befindlichen Kindern (22-jähriger Sohn, 17-jährige Tochter) lebte (ab September 1990 führte der Beschwerdeführer berufsbedingt einen zweiten Haushalt in G.). Mi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §34 Abs2;EStG 1988 §34 Abs3;EStG 1988 §34 Abs7;
Rechtssatz: Besondere Umstände wie Krankheit oder Pflegebedürftigkeit werden im Gesetz nicht ausdrücklich gefordert, deren Notwendigkeit ergibt sich aber aus dem Zwangsläufigkeitsbegriff des § 34 Abs 3 EStG 1988. Damit können etwa Aufwendungen für die Haushaltshilfe eines Alleinstehenden... mehr lesen...
Der in den Jahren 1972 bis 1982 an einer GmbH bzw nach deren im Jahr 1975 erfolgten Umwandlung in eine KG an dieser als Gesellschafter beteiligte Beschwerdeführer erklärte in seiner Einkommensteuererklärung Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Veräußerungsgewinn aus der Veräußerung seines KG-Anteiles S 2,434.804,--), aus nichtselbständiger Arbeit (S 235.449,--), aus Kapitalvermögen (S 51.955,--) sowie aus Vermietung und Verpachtung (S 13.101,--) und beantragte ua die Berücksichtigung von Auf... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/22 90/13/0290 3 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ist der in der Vermögenskomponente gegründete Ausstattungsanspruch grundsätzlich auch durch Hingabe von Vermögenswerten zu befriedigen, er kann aber nicht als außergew... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;ABGB §1231;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Eine willkürliche Verlegung des Zeitpunktes der Leistung, aus der eine zwangsläufige außergewöhnliche Belastung iSd § 34 Abs 3 EStG 1972 erwächst, ist wegen des Prinzips der Abschnittsbesteuerung ausgeschlossen (Hi... mehr lesen...
Der Sohn des Beschwerdeführers hat am 4. September 1986 geheiratet. Im September und Dezember 1987 gewährte ihm der Beschwerdeführer Beträge in Höhe von insgesamt 600.000 S als Heiratsausstattung. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid betreffend Einkommensteuer 1987 versagte die belangte Behörde diesen Zahlungen die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung. Der Beschwerdeführer habe vorgebracht, er habe die Zahlung des Heiratsgutes anläßlich der Eheschließung verweigert. Er ha... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/22 90/13/0290 1 Stammrechtssatz Damit Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen iSd EStG 1972 anzusehen sind, muß das Merkmal der Zwangsläufigkeit sowohl dem Grunde als auch der Höhe des Aufwandes nach gegebe... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1222;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Die Verpflichtung zur Hingabe der Heiratsausstattung tritt nicht erst mit der Erteilung von Informationen über den Vater der Braut ein, weil eine Unterlassung der Erteilung solcher Informationen durch den Bräutigam kein Mißbilligungs... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Nutzungsberechtigter einer Genossenschaftswohnung, auf deren Überlassung an ihn das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz anzuwenden ist. Für das Jahr 1989 und die Monate Jänner bis August des Jahres 1990 wurde dem Beschwerdeführer von der Wohnbaugenossenschaft ein Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag nach § 14d WGG in Höhe von monatlich S 284,35, ab September 1990 und auch für das Jahr 1991 ein solcher von monatlich S 820,47 vorgeschrieben. Um die vom Beschwerdefüh... mehr lesen...