Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §33 Abs4 Z3 litb;EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §34 Abs7 Z2;EStG 1988 §34 Abs7 Z4;VwRallg;
Rechtssatz: Das verfassungskonforme Ergebnis einer hinreichenden Berücksichtigung der Kinderlasten wird dadurch erreicht, dass der Geldunterhaltspflichtige einerseits durch eine Kürzung seiner Unterhaltspflicht (teilweise Anrechnung de... mehr lesen...
In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung 1997 führte der Beschwerdeführer aus, sein am 25. Juni 1985 geborener Sohn Clemens, für den er nach der Scheidung seiner Ehe allein erziehungsberechtigt gewesen sei, sei am Ostermontag 1997 von dessen Mutter nach Südfrankreich (Toulouse) entführt worden. Durch dieses rechtswidrige Handeln sei das Kind am weiteren Schulbesuch (es habe damals die zweite Klasse Mittelschule besucht) gehindert worden. Der Beschwerdeführer habe in der Folge ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;EStG 1988 §34 Abs1;
Rechtssatz: Der Steuerpflichtige, der eine Begünstigung, somit auch eine Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung, in Anspruch nimmt, hat selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzulegen, auf welche die abgabenrechtliche Begünsti... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin machte in der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1998, in der sie ihren Beruf als Lektorin/Medienbeobachtung bezeichnete, für Fortbildungskosten einen Gesamtbetrag von 47.380 S als Werbungskosten geltend. Erläuternd führte sie aus, dass sie derzeit fast ausschließlich eine Lesetätigkeit ausübe, die darin bestehe, in Zeitungen und Publikationen bestimmte Begriffe zu finden und die zugehörigen Ausschnitte für die Kunden zusammenzus... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1 idF 1993/818;
Rechtssatz: Außergewöhnliche Belastungen sind nach der Novellierung des § 34 Abs. 1 EStG 1988 durch das StRG 1993, BGBl. 818/1993, von Amts wegen zu berücksichtigen (Hinweis Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer III B, Tz. 1 zu § 34 Abs. 1). Eine außergewöhnliche Belastung kann vorliegen, wenn dem Steuerpflichtigen die Existenzg... mehr lesen...
Hinter dem Grundstück des Beschwerdeführers in K, B-Straße 19, auf welchem sich dessen Wohnhaus befindet, fließt der W-Bach. Über diesen führt eine Fußgängerbrücke, welche das Grundstück mit der F-Gasse verbindet. Im Juli 1997 wurde diese Fußgängerbrücke durch Hochwasser stark beschädigt. Der Beschwerdeführer machte die Aufwendungen zur Wiederherstellung der Brücke gemäß § 34 Abs. 6 EStG 1988 in seiner Einkommensteuererklärung 1997 (nach Abzug einer Beihilfe) als außergewöhnliche Bela... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1;
Rechtssatz: Eine Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung kommt nur dann in Betracht, wenn sämtliche Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 EStG 1988 vorliegen (Hinweis E 10. April 1973, 398/73). Es können daher nur solche Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, die dem Steu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wohnt mit seiner Ehefrau in einem in den Jahren 1969 und 1970 errichteten Eigenheim. Im Jahr 1996 wurde der WC-Abfluss undicht. Da im Eigenheim alle Abflussrohre aus Blei waren, befürchtete der Beschwerdeführer, es werde in absehbarer Zeit zu weiteren Gebrechen an den Abflussrohren kommen, wobei durch den unkontrollierbaren Austritt von Wasser ernste Schäden am Eigenheim auftreten könnten. Der Beschwerdeführer ließ daraufhin aber nicht nur die Abflussrohre austaus... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc idF 1996/201;EStG 1988 §34 Abs1;
Rechtssatz: Aufwendungen für die Einrichtung bzw Anschaffung eines Badezimmers sind nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen (Hinweis E 1. Juli 1955, 1704/53, VwSlg 1208 F/1955, E 23. Jänner 1957, 385/56, VwSlg 1579 F/1957). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc idF 1996/201;EStG 1988 §34 Abs1;
Rechtssatz: Aufwendungen für eine Wohnung führen - von im Beschwerdefall nicht gegebenen Ausnahmen (zu den Ausnahmen vgl beispielsweise das hg Erkenntnis vom 12. April 1994, 94/14/0011) - zu keiner außergewöhnlichen Belastung, weil die Mehrzahl der Steuerpflichtigen zu derlei Aufwendungen gezwungen ist. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1;
Rechtssatz: Aufwendungen zur künftigen Abwehr eines möglichen Katastrophenschadens führen zu keiner außergewöhnlichen Belastung (Hinweis E 30. April 1985, 82/14/0312). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:1999140001.X03 Im RIS seit 13.06.2003 Zulet... mehr lesen...
Im Zuge einer über das Unternehmen des Beschwerdeführers durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde vom Prüfer die Feststellung getroffen, dass der Beschwerdeführer bei der Gewinnermittlung für das Jahr 1994 Kreditrückzahlungen in Höhe von S 33.000,-- als Betriebsausgaben geltend gemacht habe. Der Beschwerdeführer habe mit dem 10. Februar 1992 die Haftung für einen Kredit seiner (damals geschiedenen) Ehefrau über S 1,800.000,-- übernommen. Zu diesem Zeitpunkt sei der Beschwerdef... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1346;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3;EStG 1988 §34 Abs1 idF 1993/818;EStG 1988 §34 Abs2;EStG 1988 §34 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/13/0033 98/13/0151 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/13/0006 E 19. Dezember 1990 RS 1(hier EStG 19... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte in ihrer Einkommensteuererklärung für 1990 ua die Berücksichtigung von mit diversen Auseinandersetzungen mit ihrem geschiedenen Ehemann in Zusammenhang stehenden Rechtsanwalts- und Prozesskosten im Ausmaß von S 164.030,04 als außergewöhnliche Belastung. Diese Kosten seien für die Bemühungen der Beschwerdeführerin angefallen, einerseits ihren Ehemann nach der Ehescheidung im Rahmen einer außergerichtlichen Aufteilung des ehelichen Vermögens zum Hauptsc... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §34 Abs3;
Rechtssatz: Die Zwangsläufigkeit von Kosten, die mit einer im Hälfteeigentum der Abgabepflichtigen stehenden, vermieteten Liegenschaft in Zusammenhang stehen, vermag nichts daran zu ändern, dass es sich bei solchen Aufwendungen um Sonderwerbungskosten im Zusammenhang mit Einkünften au... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer schildert in der Beschwerde den streitgegenständlichen Sachverhalt dahingehend, dass er Erbe seiner am 3. Dezember 1995 in einer Pflegeanstalt der Stadt Wien im 91. Lebensjahr verstorbenen Cousine gewesen sei, die sich dort vom 6. September 1993 bis zu ihrem Tod in Pflege befunden habe. Das zuständige Bezirksgericht habe auf Grund des Testamentes und der vom Beschwerdeführer zum Nachlass abgegebenen bedingten Erbserklärung dem Beschwerdeführer mit Urkunde vom 30. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 34 Abs 1 EStG sind außergewöhnliche Belastungen, die dem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachsen, bei der Ermittlung des Einkommens insoweit abzuziehen, als sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Von einer solchen Beeinträchtigung kann nicht gesprochen werden, soweit eine Belastung in wirtsch... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte in seiner Einkommensteuererklärung für 1995 die Berücksichtigung von S 50.670,-- als außergewöhnliche Belastung. In einer Beilage zu dieser Erklärung führte er aus, sein Sohn wohne seit einigen Jahren bei seiner geschiedenen Frau in Italien. Die regelmäßigen Besuche bei seinem Sohn führten zu außergewöhnlichen Belastungen, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen nicht erwachsen. Die Aufwendungen entstünden zwangsläufig, weil sich der Beschwerdeführer die... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Zahnarzt, machte in der Einkommensteuererklärung 1994 als außergewöhnliche Belastung für die auswärtige Berufsausbildung seiner im Jahr 1973 geborenen und an der Dentalhygieneschule in Zürich studierenden Tochter neben dem Pauschbetrag gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 noch Schulgeld in Höhe von 223.596 S geltend. Das Schulgeld beinhalte weder Internats- noch Verpflegungskosten. Mit dem angefochtenen Bescheid setzte das Finanzamt im Instanzenzug die Einkommens... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EheG §55a;EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §34 Abs3;
Rechtssatz: Nach der vom VwGH in stRsp (Hinweis E 29.1.1991, 89/14/0088) vertretenen Auffassung können Aufwendungen, die sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a EheG darstellen, keine außergewöhnliche Belastung iSd § 34 EStG sein, weil sie in jedem Fall auf ein Verhalten zurü... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §34 Abs6;EStG 1988 §34 Abs7 Z1 idF 1993/818;EStG 1988 §34 Abs7 Z4;EStG 1988 §34 Abs8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/20 94/14/0087 4 Stammrechtssatz Die Bezahlung von Schulgeld durch einen Steuerpflichtigen erfolgt als Unterhaltsleistung an sein Kind. Das Studium des Kindes dient dessen Berufsausbildung. Kosten der Be... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug erlassenen Bescheid wurde gegenüber dem Beschwerdeführer (einem Wirtschaftstreuhänder) Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 1979 bis 1990 (die Einkommensteuer der Jahre 1985 bis 1990 vorläufig) festgesetzt. Über die gegen diesen Bescheid erhobene, Rechtswidrigkeit des Inhaltes und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend machende Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof erwogen: 1. "B. Wirtschaftst... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte, beim Jahresausgleich für das Jahr 1993 einen Betrag von S 920.000,-- als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1988 zu berücksichtigen; dies mit folgender Begründung: Sein Sohn habe ein altes Haus umgebaut und adaptiert und daraus ein schönes Gasthaus gemacht. Bei Betriebsaufnahme im Mai 1993 seien erhebliche Einrichtungskosten offen gewesen; hiezu wären Personal- und Betriebskosten gekommen. Schon im Juli 1993 seien einlangende Rechnungen in... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §34 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 23/2003, 519-523;
Rechtssatz: Im Ausfall einer zwangsläufig begründeten Darlehensforderung kann eine Aufwendung erblickt werden, die das Einkommen des Jahres des Ausfalles belastet (Hinweis E 12.9.1989, 88/14/0163). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §27;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §27;EStG 1988 §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 90/13/0064 1
(hier nur Satz 1 und 2) Stammrechtssatz Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, bei denen der Begriff der Werbungskosten am engsten gefaßt wird, fallen unter diesen ... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Rechtsanwalt beantragte in seiner Einkommensteuererklärung für 1990 bei Ermittlung des Einkommens einen Betrag von S 218.055,-- als außergewöhnliche Belastung ("Übernahme der Kosten des Haftprüfungsverfahrens des mittellosen Bruders") abzuziehen. Das Finanzamt anerkannte keine außergewöhnliche Belastung. In einer dagegen eingebrachten Berufung wurde im wesentlichen vorgebracht, sein am 8. September 1942 geborener Bruder habe sich im Jahr 1987 verehelicht. Na... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1 impl;EStG 1972 §34 Abs3 impl;EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/16 90/13/0062 1
(Hier: Übernahme der Kosten eines Haftprüfungsverfahrens des
mittellosen, etwa 50 Jahre alten, im Erwerb nicht durch
Krankheit oder Invalidität behinderten Bruders nicht als
sittliche Pflicht des AbgPfl zu erachten) Stammr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war in den Streitjahren als Beamter tätig und bezog darüber hinaus als Lehrbeauftragter an der Universität Wien Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Gegen die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1991 und 1992, in welchen die Nettobeträge der vom Beschwerdeführer bezogenen Honorare aus der Erfüllung der Lehraufträge mit dem Normalsteuersatz von 20 % der Umsatzsteuer unterzogen worden waren, erhob der Beschwerdeführer Berufung mit dem Begehren, die Honorare aus d... mehr lesen...
Aus der Beschwerdeschrift und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Ehegatte der Beschwerdeführerin betrieb ein Einzelunternehmen, das im Jahre 1994 einer Umschuldung in Form eines Wechsels der "Hausbank" unterzogen wurde, wobei die neue Bank als Sicherstellung der Kreditverträge zum einen eine Bürgschaftshaftung der Beschwerdeführerin und zum anderen die Einräumung einer Rangordnung der Verpfändung einer der Beschwerdeführerin gehörenden Liegenschaft f... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1;
Rechtssatz: Wohnungskosten hat die Mehrzahl der Steuerpflichtigen zu tragen. Ihnen fehlt das Element der Außergewöhnlichkeit. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1995130270.X06 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...