RS Vwgh 1994/10/25 90/14/0191

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.10.1994
beobachten
merken

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1220;
EStG 1972 §34 Abs1;
EStG 1972 §34 Abs3;

Rechtssatz

Nur dann, wenn die Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse des Dotationspflichtigen stärkeren Schwankungen unterliegen, ist eine über das Jahr der Verehelichung hinausgehende Betrachtungsweise geboten, um die wirtschaftlichen Gegebenheiten richtig zu erfassen (Hinweis E 19.12.1990, 90/13/0015; Kohler, Scheidung und Steuern, 62 f).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990140191.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten