RS Vwgh 1994/12/20 94/14/0087

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.1994
beobachten
merken

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §140;
BAO §93 Abs3 lita;
EStG 1988 §34 Abs1;
EStG 1988 §34 Abs6;
EStG 1988 §34 Abs8;

Rechtssatz

Verweigert die Abgabenbehörde den Abzug von Schulgeld (Studiengebühren) gemäß § 34 Abs 8 EStG 1988 unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung des VwGH (Hinweis: E 19.5.1993, 89/13/0155), daß weder die gesetzliche Unterhaltspflicht gemäß § 140 ABGB noch eine sittliche Pflicht den Eltern gebiete, ihr Kind an einer ausländischen Hochschule studieren zu lassen, wenn das gewählte Studium mit wesentlich geringeren Kosten auch an einer inländischen Hochschule absolviert werden könne, reicht die Wiedergabe dieser Judikatur zur Begründung des angefochtenen Bescheides nicht aus, wenn die Abgabenbehörde keine Feststellungen getroffen hat, aus denen sich entnehmen läßt, daß für das Kind ein inländisches Studienangebot gegeben ist oder auch nur in Aussicht steht, welches sich mit der vom Kind angetretenen Ausbildung vergleichen läßt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994140087.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten