RS Vwgh 1994/10/25 90/14/0191

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Veröffentlicht am 25.10.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1220;
ABGB §140;
EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §34 Abs1;
EStG 1972 §34 Abs3;
VwRallg;

Rechtssatz

Unter Einkommen sind zivilrechtlich sämtliche dem Unterhaltspflichtigen zufließenden Beträge zu verstehen, über die er nach Belieben verfügen kann (Hinweis LG Wien EFSlg 26083).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990140191.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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